Trockenraum Mietshaus

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Gehört zum Haus eine Waschküche, darf der Mieter sie auch dann benutzen, wenn im Mietvertrag keine ausdrückliche Vereinbarung hierüber enthalten ist. Um Überschneidungen zu vermeiden, sollte man in der Hausordnung die einzelnen Benutzungszeiten regeln. An seinem Waschtag hat der Mieter das Recht auf alleinige Benutzung der Waschküche. Der Mieter darf diese sogar abschließen. Ist dies nicht möglich, darf die Miete um 10% gekürzt werden. Das wäre möglicherweise ein Ansatz den Vermieter zu einer einvernehmlichen Regelung zu bringen. Die andere Familie hat nicht das alleinige Nuzungsrecht für die Waschküche als Gemeinschaftsraum.

Kochstar 
Beitragsersteller
 10.07.2013, 09:40

Vielen Dank für deine schnelle Antwort, werde heute noch mit dem Vermieter reden.

Nur was ist wenn alle die Trockenräume benutzen wollen ... dan bist Du nurt alle 3 Wochen dran, weil sich dann 3 Parteien einen Raum teilen müssen ... oder der Vermeitr legt einen Plan fest ... das wäre die sauberste Lösung