Brandschutztür / Fluchtweg
Hallo Ich wollte mal wissen ob der vermieter die Brandschutztür auf dem Dachboden verschließen darf.?Also logisch das sie geschlossen sein darf , aber abgeschlossen.....???Hinzu kommt das er obwohl Mieter einen Verschlag dort oben haben die Schlösser austauschen darf und man sie sich jedes mal beim Vermieter melden muß wenn man an seine Sachen möchte?! Also wir wohnen im Seitenflügel 3 OG und wenn es jetzt unter uns brennen würde könnten wir nicht über den Dachboden ins Vorderhaus .... ist das rechtens ?????????
Meiner Meinung nach darf er es nicht und macht sich somit strafbar , da er einen Fluchtweg verschlossen hat ????
Freue mich auf Antworten und Danke
5 Antworten
Wenn die Tür eindeutig (mit einem enstprechenden Schild oder einer Markierung) als Fluchtweg gekennzeichnet ist, muss sie frei und zu öffnen sein.
Ich wüsste nicht, das der Dachboden mit einer "Brandschutztür" gesichert sein muß und ein Fluchtweg ist das sicherlich auch nicht. Er müsste ja auch als soches gekennzeichnet sein.. Möglicherweise war sie damals beim Bau übrig. Zu den Verschlägen, sie wurden ja sicherlich nicht mitgemietet, somit kann man nichts dAGEGEN MACHEN:
Es handelt sich nicht um die Eingangstüren sondern die Mitteltür wie gesagt !!!!!
Wenn es tatsächlich eine Brandschutztür an einem Fluchtweg ist, darf der Vermieter sie weder abschließen noch auf sonstige Art und Weise blockieren. Sollte er sich allerdings beratungsresistent zeigen, genügt ein Tipp an die Feuerwehr. Die kümmert sich liebend gerne um solche Leute, im Zweifelsfall kann es sogar ziemlich teuer für den Vermieter werden...
Das Problem ist das Haus wurde Anfang 1900 gebaut und es ist der einzige Weg in das Vorderhaus..... wenn es unter uns brennt..... die Feuerwehr hat keinen Zugang zum Hinterhaus ( wegen dem Hinterhof der nicht mittels Fahrzeug nicht zugänglich ist ). Und es ist eine schwere Stahltür....Was sollte sie sonst auf dem Dachboden . Der vollkommen aus Holz und Stein ist???? Sie steht genau da wo es vom Hinterhaus ins Vorderhaus geht ????? Ich finde und meine das es ein Fluchtweg ist... Es handelt sich nicht um die Eingangstüren auf den Dachboden sondern um die Mitteltür wie gesagt !!!!!!!
Brandschutztüren sind nicht gleich Fluchtwegtüren. Eine offene Brandschutztüre - sie soll ja Hitze, Feuer vom Rest des Hauses fernhalten - macht keinen Sinn. Wenn Euch die Nutzung des Dachbodens erlaubt ist, müsst Ihr auch jederzeit Zugang(Schlüssel) dazu haben.
Türen, die als Fluchtweg dienen, sollten eigentlich anders vor unbefugter Benutzung gesichert werden, als diese abzuschließen.
Eigentlich sollte der Vermieter sowas hier einsetzen: http://www.tuerwaechter.org/
Aber dann würden die Mieter auch nicht mehr an ihren Verschlag kommen. Aber die Tür könnte im Brandfall wieder als Flugweg genutzt werden und ist trotzdem vor unbefugter Benutzung gesichert.
Das Problem ist das Haus wurde Anfang 1900 gebaut und es ist der einzige Weg in das Vorderhaus..... wenn es unter uns brennt..... die Feuerwehr hat keinen Zugang zum Hinterhaus ( wegen dem Hinterhof der nicht mittels Fahrzeug nicht zugänglich ist ). Und es ist eine schwere Stahltür....Was sollte sie sonst auf dem Dachboden . Der vollkommen aus Holz und Stein ist???? Sie steht genau da wo es vom Hinterhaus ins Vorderhaus geht ????? Ich finde und meine das es ein Fluchtweg ist.....