Darf die Haustür in einem Mehrfamilienhaus verschlossen werden?
Es ist ja auch ein Fluchtweg und bei einem Brand ist es sicher aussichtslos nach einem Schlüssel zu kramen,geschweige denn den Zylinder zu finden. Wie ist die Gesetzteslage?
17 Antworten
Die HT soll geschlossen sein, aber nicht verschlossen. Das ist heute allgemeiner Rechtsstandard. Ein Gesetz dazu gibt es nicht. Hier steht der Schutz der Mieter (Fluchtweg) bei Feuer im Vordergrund.
bei einem Brand ist es sicher aussichtslos
Es ist nicht von vornherein aussichtslos. So, wie man z. B. in der Fahrschule lernt, wie man sich bei einem Verkehrsunfall zu verhalten hat und dass dann auch bis zu einem gewissen Grad einüben kann, damit man selbst im Panikfall noch richtig reagiert, kann man auch das Verhalten im Brandfall sich und seiner Familie klar machen. Dazu gehört beispielsweise, dass man eine Notbeleuchtung in Form einer Taschenlampe oder LED-Stirnlampe stets bereit hält und auch den Haustürschlüssel zu Hause immer so ablegt, dass man ihn auch "im Schlaf" finden kann.
Schließlich sollte man sich und seinen Lieben alle Optionen eintrichtern, die man hat, wenn es brennt. Durchaus auch verschiedene Fluchtmöglichkeiten ausdenken und ggf. auch notwendiges Material bereit halten.
Wohnt man beispielsweise im 1. oder 2. Stock und hat einen Balkon, könnte man auch eine ausreichend lange Strickleiter besorgen und so aufbewahren, dass man sie jederzeit verfügbar hat, um sich auf diesem Weg zu retten, wenn der Weg nach unten ansonsten durch ein Feuer versperrt ist.
Hat man das Gefühl, dass die Haustür zu einer Falle werden kann, sollte der Eigentümer ein anderes Schloss montieren, das auch ohne Schlüssel von innen geöffnet werden kann, ohne dass es deswegen unsicherer im Hinblick auf ungebetene Gäste wird.
Was ich vorgeschlagen habe, gilt immer für die jeweilige Situation. Treppensteigen ist für "irgendwie behinderte" und alte Menschen im Notfall auch ziemlich aussichtslos.
In der Mehrfamilienhausanlage, in der ich wohne, ist es über die Hausordnung der Baugenossenschaft insofern geregelt, dass man ab 22 Uhr die Haustür abschließen soll. Bisher gab es nie Probleme.
Wenn die Hausordnung das so handhabt, hat man sich als Mieter dran zu halten. Solange kein "Übergescheiter" meint, dagegen klagen zu müssen, wird sich daran auch nichts ändern.
Vielen Dank für den sehr hilfreichen Link
Aus Sicherheitsgründern sollte die Haustür schon über Nacht verschlossen sein, ansonsten müßte es über die Hausgemeinschaft geregelt werden.
Genau das Gegenteil ist richtig. Es geht um die Sicherheit der Mieter bei Feuer etc.
Das mit dem Üben kannst du getrost vergessen. Es ist schon bei der Ausbildung von Feuerwehrleuten fast ein Ding der Unmöglichkeit die auf solche Situationen vorzubereiten.
Die Notschlüsselkästen sind aus genau dem Grund schon seit Jahrzehnten verboten auch wenn ich sie Ende der 90er Jahre noch in Bayern gesehen habe.
Und Strickleitern musst du mal selber probieren. Das ist für Jugendliche oder gesunde Erwachsene vielleicht noch machbar. Bei Kindern oder älteren oder irgendwie behinderten Menschen ist das fast aussichtslos.
Warum man nicht einfach Panikschlösser verbaut erschließt sich mir auch nicht wirklich. Es könnte so einfach sein.