Sollte ich die Polizei alarmieren?

6 Antworten

fragt erst mal Hausverwaltung ob die eventuell in Keller mussten weil Fehler in Heizkreis ect gesucht wurde. Wenn ihr vorher schon Polizei einschaltet wäre das überstürzt

beast  10.01.2016, 11:09

die Hausverwaltung  hätte  wohl  geklingelt-  bezw. die  Mieter  informiert.

FachGoldAnwalt  10.01.2016, 11:08

Überstürzt? Jede seriöse Hausverwaltung hinterlässt dann eine schriftliche Nachricht. Merkwürdige These.

Hallo Elaxoe,

hier liegt mindestens der folgende Straftatbestand vor:

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§ 303 StGB - Sachbeschädigung 

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. 

(3) Der Versuch ist strafbar.

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Auch wenn nichts gestohlen wurde, so dürfte hier zumindest der Versuch vorliegen, im Keller etwas Wertvolles zu finden und dieses zu stellen, was den folgenden Straftatbestand erfüllen würde:

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§ 243 StGB - Besonders schwerer Fall des Diebstahls 

(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst‐ oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält, 
  2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist, 
  3. gewerbsmäßig stiehlt,
  4. aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient, 
  5. eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist, 
  6. stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder 
  7. eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll‐ oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt. 

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.

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Hier ist alleine der Versuch strafbar. Es muss nicht zwangläufig zur Vollendung des Diebstahls gekommen sein.

Diesbezüglich kannst und solltest Du auf jeden Fall die Polizei rufen. Du kannst sie über die Festnetznummer die im Telefonbuch steht anrufen, Du kannst aber auch problemlos die 110 wählen. (Am Wochenende ist die Telefonzentrale der Polizei meist sowieso nicht besetzt und die Anrufe werden auf den gleichen Apparat umgeleitet auf dem auch  die Notrufe eingehen.)

Der ganze Polizeieinsatz ist kostenlos.

In der Regel kommt dann relativ Zeitnah ein Streifenwagen vorbei und sichert die Spuren. Möglich, aber unwahrscheinlich ist auch, dass die Spurensicherung raus kommt.

Ihr bekommt von der Polizei dann eine Vorgangsnummer. Diese Vorgangsnummer, braucht Ihr in der Regel auch um den Schaden mit der Versicherung abrechnen zu können.

Schöne Grüße
TheGrow

Trotzdem Melden. vielleicht führen die Spuren die der Einbrecher in eurem Keller hinterlassen hat zu Ihm und der hat auch andere Keller aufgebrochen.

Auch wenn bei euch nichts gestohlen wurde, kann die Polizei zusammenhänge zu anderen Taten herstellen.

Ja.

Aber nicht den Notruf sondern die normale Festnetznummer wählen. Nichts anfassen. Wegen eventueller Beweis-/Spurensicherung. ( Reste von Metall - Brechstange usw. )

Rechtlich handelt es hier um Hausfriedensbruch nach § 123 StGB und Sachbeschädigung nach § 303 StGB .

Ja, das solltest du melden.