Keinen Kontakt zum Vater und dann trotzdem das Pflegeheim zahlen?
Gestern kam ein Richterlicher beschluss .... Kinder müssen auch dann für ihre eltern aufkommen auch wenn schon Jahre kein Kontakt mehr besteht ! ?
Ich habe gestern eine frage über Vaterschaftstest gestellt (gern mal nachlesen) und war über viele Komentare verwundert! Beurteilungen ohne jegliche ahnung meines Lebens... und dann noch dieser gerichtsbeschluss! Mein Vater ist abgehauen da war ich 12 Jahre alt wir wurden aus unserem zuhause geschmissen und meine Mutter stand mit 3 kindern auf der strasse . alle vermögen überschrieb er seiner freundin und alles was er verdiente tat er schwarz! Wenn wir uns von Fensterkitt hätten ernähren müssen wäre ihm das schnuppe gewesen UND FÜR DEN MANN SOLL ICH PFLEGEHEIM BEZAHLEN????? davon mal abgesehen das er ja behauptet ich (wir) wären garnicht seine Kinder ?
Gibt es keine möglichkeit das Rechtlich zuumgehen ??? weiß da jemand was ????
22 Antworten
Das war kein einfacher richterlicher Beschluss, sondern ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Das ist die höchste Instanz in Deutschland. Zumindest in Deutschland hast Du keine andere Möglichkeit mehr. Leider kenne ich mich zu wenig aus, um Dir sagen zu können, ob die EU etwas dagegen unternimmt, dass Kinder für die Pflegekosten der Eltern aufkommen müssen, obwohl sie entweder gar keine oder sogar aufgrund von Missbrauch oder Misshandlung (wie im Falle einer Freundin von mir) eine katastrophale Beziehung zu ihnen haben.
Es gibt fünf Oberste Gerichtshöfe in Deutschland (mit unterschiedlichen Zuständigkeiten; in diesem Fall war der Bundesgerichtshof zuständig). Das Bundesverfassungsgericht, das Du wohl meinst, hat eine Sonderstellung und andere Aufgaben.
Lies Dir auf dieser seite mal alle Punkte durch, ich denke das kann dir weiterhelfen:
http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/Pflegekosten-Das-sollten-Sie-wissenbid20373.html
auf Seite 14 habe ich folgendes entdeckt
- Können Eltern ihren Unterhalt verwirken? In Ausnahmefällen schon. Wenn etwa der Vater die Familie früh verlassen und keinen Unterhalt für seine Kinder gezahlt hat. Wer seine Kinder missbraucht oder misshandelt hat, hat ebenfalls seinen Unterhaltsanspruch verwirkt.
Ich habe in einem Kommentar zu dem Urteil gehört, daß das nur dann gelten würde, wenn der pflegebedürftige Elternteil das oder die Kinder vernachlässigt hat. Deiner Schilderung nach trifft das zu. Also hättest du eventuell nichts zu erwarten. Klären kann das aber nur ein Gericht, wenn es denn so weit sein sollte. So wie ich den Kommentar verstanden habe, wird hier schon noch eine Einzelfallprüfung gemacht.
Ehrlich:
Solche von Dir erlebten Subjekte gibt es in Massen in unserem Land. Sowohl Bevölkerung als auch ausführende Politik unterstützen dieses asoziale Verhalten wo sie können. Von Juristen, welche ich hier und da gerne von unabhängigen Psychiatern beurteilen lassen würde, mal ganz abgesehen.
Ich möchte Dich darauf aufmerksam machen, wie erziehungswillige Väter sich ihr Recht erstritten haben: Sie haben sich zunächst mal in einem Verein zusammen geschlossen, dann immer wieder die Bevölkerung aufmerksam gemacht und wurden vor wenigen Wochen in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht gehört.
Bis dahin würde ich mir ernsthaft überlegen, Vermögen auf eine zuverlässige Person zu überschreiben.
Ich grüße Dich aus einer Stadt, welche bis heute großenteils auf die Bücherverbrennungen stolz ist, ledige Frauen als minderwertig behandelt, ihnen Grundrechte entzieht, sie voller Stolz unterhalb des Existenzminimums zu leben zwingt...... Karlsruhe, Deutschland
Mein Sohn hat seinen Erzeuger nie kennen gelernt..Wir trennten uns als das Kind 3 Monate alt war..Der Erzeuger hat gerade mal 2 Jahre für ihn Unterhalt gezahlt..und das nur mit Hilfe des Gerichtes.. Gekümmert hat er sich nie um sein Kind.. so richtig kennen lernen will mein Sohn seinen Vater aber auch nicht.. kann ich verstehn..
UND dafür soll mein Sohn mal zahlen..kann doch nicht sein....oder DAS werden wir verhindern..ganz sicher..
is ein hammer ich kann das auch nicht verstehen!!!!
...was sich die Gesetzgeber bei manchen Entscheidungen denken, kann kaum jemand nach vollziehen.
LG mulle
Die höchste Instanz ist der BGH nicht in Deutschland. Bitte belies Dich erst, bevor Du so gravierende Fehlinformation gibst. Das Grundgesetz kann kostenlos bestellt werden, im Internet bei deutscher bundestag und jedem Landtag gelesen werden.