Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf?

5 Antworten

Vorfälligkeitsentschädigungen fallen in der Regel in den geschilderten Fällen immer an.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen


PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

Dass keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, ist ein Missverständnis. Normalerweise gilt: "pacta sund servanda", was nichts anderes bedeutet, dass man aus einem Vertrag - auch Darlehensvertrag - nicht ohne weiteres herauskommt, diesen also nicht ohne weiteres kündigen kann. Bei Hypothekarkrediten hat die Rechtsprechung jedoch Ausnahmen gestattet, weshalb die Verträge vorzeitig gekündigt werden können. Normalerweise kann die Bank einer vorzeitigen Vertragsauflösung freiwillig zustimmen, wobei sich dann die Vorfälligkeitsentschädigung an der Sittenwidrikeitsschranke bemessen lassen muss (sie ist also frei aushandelbar, darf aber gewissen Schranken nicht überschreiten). Im Hausverkauf sieht die Rechtsprechung anscheinend ein besonderes schutzwürdiges Interesses des Verbrauchers, weshalb dieser den Kreditvertrag vorzeitig verlassen kann. Die VFE fällt dennoch an und was dabei noch droht, zu lesen auf www.wehrt.de (einfach zu viel, um hier darzustellen)

1998? Die letzte Zinsfestschreibung? Auf wieviel Jahre? Nach 10 Jahren kann man die Zinsen neu festschreiben lassen, auch wenn man eine längere Laufzeit hatte. Wenn du 10 Jahre hattest, dann wäre der Kredit schon lange ausgelaufen. Der Verkauf ändert nichts an der Vorfälligkeitsentschädigung!!!! Der Bank ist egal ob du verkaufst oder nicht. Laß dir von deinen Bank die Vorfälligkeitsentschädigung ausrechenen! Wir kennen ja weder deine genaue Finanzierungsunterlagen noch die Entschädigungsberechnungen deiner Bank

Winterbird 
Beitragsersteller
 27.03.2010, 19:55

Darlehen war 1998 die Zinsfestschreibung auf weitere 10 jahre war 2008. Ich will auch nur wissen wie das ist mit Verkauf und der Vorfälligkeitsentschädigung.

Mismid  27.03.2010, 20:03
@Winterbird

und was hast du 2008 gemacht? Verlängert um weitere 10 Jahre? Ich sagte doch daß auch bei einem Verkauf Vorfälligkeitsentschädidigung zu zahlen ist. Das ist aber auch abhängig vom guten Willen deiner Bank.

Winterbird 
Beitragsersteller
 27.03.2010, 20:07
@Mismid

Ja..weitere 10 jahre.

Mismid  27.03.2010, 20:09
@Winterbird

dann wird es wahrscheinlich teuer! 8 Jahre Restzeit

Winterbird 
Beitragsersteller
 27.03.2010, 20:12
@Mismid

Trotzdem danke ;-)

Hallo, es gibt eine Möglichkeit sich die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen, da in den meisten Darlehensverträgen das Widerrufsrecht falsch hinterlegt wurde. Die Prüfung und Einforderung ist für dich kostenlos. melde dich bei Interesse.