Was tun wenn sich einer von 3 Erben weigert die Immobilie zu verkaufen?
Interessenten sind da. Einer verweigert den Verkauf weil das Haus neben ihm liegt und er keine unerwünschten "Neulinge" gerne hat. Wielange und überhaupt kann er alles verzögern? Die Immobilie wird dadurch nicht besser Pflegt den Garten rundherum und möchte den Aufwand uns zwei berechnen!?
7 Antworten
Das Problem kenne ich derzeit leider nur zu gut. Bei uns in der Familie gibt es einen ähnlichen Fall und bisher verzögert sich die Sache schon seit über einem Jahr. Ne theoretische Möglichkeit wäre wohl, den betreffenden Erben für unzurechnungsfähig erklären zu lassen, aber ich nehme an, das ist für euch keine Option (ist es für uns auch nicht). Leider gibt es meines Wissens nach in so einem Fall keine andere Möglichkeit außer einer Einigung ... aber ich bin kein Profi, was das angeht, am besten wartest du noch ein paar weitere Antworten von anderen ab. Ich werde diese Frage mal auf meinen Merkzettel setzen. Falls sich bei uns was tut oder ich etwas Neues darüber erfahre, werde ich es nochmal hier reinschreiben.
Es gibt nur den einen Weg über die Zwangsversteigerung "zur Auseinndersetzung der Erbengemeinschaft" , wenn sich die drei Miterben nicht auf eine gemeinsame Lösung verständigen können. Da jeder der Miterben bei der ZV mitbieten kann (aber wenn er den Zuschlag erhält, die anderen auszahlen muss)ließe sich verhindern, das der "Unwillige" das Objekt billig bekommt.
Habe das Gefühl dass der eine auf eine Zwangsversteigerun setzt um die Immobilie günstiger zu erwerben und uns dann auszahlen (sind dann halt die Gelackmeierten
Dann kann man eine Teilungsversteigerung beantragen. Und das ist auf jeden Fall für den Verweigerer sehr nachteilig, weil der Erlös sehr gering sein wird.
Ja, aber mit dem Hintergedanken dass er dann günstiger an das Haus kommt und uns somit auszahlen kann?!
Das kommt darauf an, was erbrechtlich ausgemacht wurde; ob z.B. gemeinsames Nutzungsrecht vorgeschrieben ist.
Ansonsten kann er die Bude behalten und muss die anderen beiden auszahlen -- was ihm wahrscheinlich nicht möglich ist.
Garnichts, besteht ja kein Testament
also rein aus logischer betrachtung muss er die anderen beiden erben auszahlen. quasi deren anteile kaufen... ich find das sinnvoll^^ am besten mal mit nen anwalt sprechen der sich auf erbrecht spezialisiert hat
warum nicht? wenns ie alle drei gleichberechtigte erben sind haben sie ja auch alle drei gleiche nateile an dem haus. option 1: das haus wird anteilig verkauft...(wer will schon nen 2/3 haus kaufen? oder er muss die anderen bezahlen und so deren anteile erwerben. selbst bei abstimmung würde er den kürzeren zeihen.. also hey... wieso nicht?
Weil niemand einen Erben zum Erwerb zwingen kann.
Deshalb in dem Fall Teilungsversteigerung.
Aber vielleicht kann man ihn so kriegen... Kredite sind im Moment günstig. Wenn er nun hofft, das Haus für nen Appel und ein Ei zu ersteigern, tun sich die beiden anderen Erben zusammen und ersteigern das Haus "unter Preis". Anschließend könnt ihr es (die beiden "Guten") verkaufen und macht vielleicht sogar noch Gewinn. Und er hat kein Mitspracherecht mehr.
Denk ich auch...Wenn er nicht verkaufen will,also das Haus behalten will,muß er die anderen Erben auszahlen...
Das ist nicht der richtige Weg, denn er muss die Erben nicht auszahlen.