keine Renten Erhöhung bei Schweißer

2 Antworten

@DerHans

Entschuldigung, aber die Antwort und dein Kommentar sind beide komplett falsch. Nichts davon ist korrekt (außer der Rentenberechnung).

@Skullsfrau

In welcher Ausbildungsphase hast du dich befunden? So wie sich das anhört lehnt die BG die Prüfung nach § 90 SGB VII ab weil zum Unfallzeitpunkt keine Berufsausbildung anzunehmen gewesen sei.

Damit bewegt sich die BG auf dünnem Eis, denn eine Berufgsausbildung im Sinne des § 90 SGB VII ist begrifflich weiter zu fassen als eine Berufsausblidung entsprechend der Definition im Berufsbildungssgesetz. Demnach liegt eine Berufsausbildung nicht vor wenn es sich nur um eine berufliche Weiterbildung zur Erlangung weiterführender Qualifikationen gehandelt hat. Richtig ist allerdings, dass der Schweißer keine Ausbildung nach dem Bundesbildungsgesetz ist sondern "nur" eine geprüfte Aus- und Weiterbildung beinhaltet.

Mein Rat: lasse dich nicht telefonisch abspeisen, beantrage den Erlass eines Bescheides gegen den man dann entsprechend vorgehen kann. Schwierige Fälle wie die Neuberechnung nach § 90 erledigt man auch gerne mal auf die einfache Tour...

Dass du Rente nach dem Mindest JAV erhältst, lässt darauf schließen, dass du in dem Jahr vor dem Arbeitsunfall nicht ordnungsgemäß versicherungspflichtig gearbeitet hast. Da sich an diesem Mindesteinkommen nichts geändert hat, bleibt es bei deiner Rente. (Deine Rente ist also bereits durch die Anrechnung des Mindestverdienst aufgestockt.) Nur der Aufstockungsbetrag reduziert sich jetzt.

Skullsfrau 
Beitragsersteller
 02.04.2014, 17:57

Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich Azubi und hab jetzt eine Renten Anpassung nach § 90 beantragt

DerHans  02.04.2014, 18:10
@Skullsfrau

Wenn du einmal den Rentenanspruch bestätigt hast, wird diese BG-Rente mit den normalen Anpassungen wie alle Renten erhöht. Nur an der Grundlage ändert sich erst dann etwas, wenn das Mindest JAV verändert würde.

Da dieses bei dir an gewandt wurde, wurde dein tatsächliches JAV ja bereits angepasst.

Beispiel: JAV 24.000 = Vollrente 2/3 = 16.000 € MdE 30 % wären also 4.800 € Jahresrente = 400 € monatlich.

Skullsfrau 
Beitragsersteller
 03.04.2014, 16:05
@DerHans

Ich habe einen Meister in meinem Beruf und es gibt keine Berechnungsgrundlage. Somit müsste das Endgeld doch zur Grunde gelegt werden