Keine Rechnung von BahnCard und keine Brief von Incasso bekommen wegen Umzug und durch DB weiss ich dass ich bei Inkasso bin und muss ich die Inkasso bezahlen?
Hallo Ihr lieben,
Ich habe immer eine BahnCard(BC) gehabt und bin neulig umgezogen. Daher habe ich die BC und auch die Rechnung dafür nicht bekommen. Auf eine spätere Zeitpunkt habe ich die Addresse auf dem Online Portal aktualisiert und da ich nichts von DB gehört habe, habe ich dort angerufen. Mir wurde mitgeteilt dass meine Sachen sind jetzt bei Inkassobüro weil die mich nicht gefunden haben. Dann habe ich gesagt dass ich nicht mal von Inkassobüro eine Brief bekommen habe und weisst davon nichts. Die selber haben mir die Tel.Nr von die Inkassobüro mitgeteilt und nach dem Kontaktieren, die schlagen mir vor mit eine Rechnung von 130 Euro(inkl die BC). Die DB hat mich die Rechnung nochmal zugeschickt aber die Inkassobüro will dass ich das komplette Betrag zu denen bezahlen und nicht zu DB.
Ich habe nicht da gegen den Anteil für den BC zu bezahlen aber nicht für die Inkasso weil ich selber denen Kontaktiert habe und die haben mich nicht gefunden. Geht das überhaupt oder muss ich den kompletten Betrag bezahlen?
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Antworten
3 Antworten
Du bist dafür verantwortlich, dass dich die Postsendungen auch nach einem Umzug erreichen. Da Du weißt, dass eine Bahncard Geld kostet, aber nicht rechtzeitig bezahlt hast, musst Du die angefallenen Kosten tragen.
Wie gesagt, habe ich nichts gegen die Kosten für die BC zu bezahlen, aber nicht für die Inkasso , weil von denen habe ich keine Brief bekommen bis ich denen selber kontaktiert habe .. Die Info über die Inkasso kam von DB weil ich selber bei denen gemeldet habe weil ich noch keine BC bekommen habe ..
Dass du die Briefe nicht bekamst ist alleine deine Schuld, du hättest einen Nachsendeantrag stellen müssen oder von die aus deine neue Adresse bekannt geben MÜSSEN! Zudem bekommt man bei der Bahncard eine E-Mail (!) mit der Rechnung, dieses "ich habe es nicht bekommen" zieht da nicht.
Ganz grundsätzlich hast du Anspruch auf die Bahncard und die muss dir dann auch zugesandt werden.
Wenn das Inkasso nur deswegen eingeschaltet wurde, weil deine neue Adresse unbekannt war, ist das kein Argument. Solange dich nicht nachweisbar die Rechnung oder eine Mahnung erreicht, bist du auch erst mal nicht in Verzug. Eine der Ausnahmen aus dem BGB ist nicht ersichtlich.
Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben (Einschreiben): "Wertes Inkasso. Ich habe weder die Bahncard erhalten, noch jemals eine Rechnung oder Mahnung. Ich befinde mich daher auch ganz grundsätzlich nicht in Verzug. Die neue Adresse nach meinem Umzug wurde im Online-Portal der Bahn hinterlegt. Die Angaben von Ihnen und der Bahn, dass man mich nicht gefunden hätte, sind offenbar falsch. Ihre Mandantin wird aufgefordert, unverzüglich die Bahncard auszuhändigen. Danach werde ich die Bahncard und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht etwaige Zinsen oder Briefporto bezahlen. Inkassogebühren weise ich mangels Verzug zurück."
Das Inkasso wird ggf. meckern. Aber ohne Leistung kein Geld.
Die beiden anderen hier schreiben, du hättest selbst Schuld, weil du die Adresse nicht rechtzeitig mitgeteilt hättest. Kann man vielleicht so sehen. Und ja, das mag auch Konsequenzen haben-. Aber das rechtfertigt nicht den völligen Blödsinn, dass die deutsche Bahn dafür ein Inkassobüro einschalten muss. Der Gläubiger muss sich erst mal selbst behelfen und erst, wenn du nachweisbar in Verzug gesetzt warst, erst dann wäre der Weg (vielleicht) frei für ein Inkassobüro.
Es ist wie eine Abbonnment und daher egal ob ich die Leistung annehme oder nicht, muss ich das bezahlen.
Natürlich musst du die Bahncard bezahlen. Aber sie muss dir trotzdem auch geliefert werden.
Die DB wenn nicht mehr gehört hatte von mir, kann die Inkasso einschalten
Das hat deine Rechtsschutz wirklich gesagt?
die Kosten sind Pauschalisiert und meistens sind die sehr hoch.. maximal zu die Kosten von die Leistung
Und auch das hat deine Rechtsschutz wirklich gesagt?
Beides ist absurd falsch. Inkassokosten musst du nur bezahlen, wenn du in Verzug warst. Wenn keine der BGB-Ausnahmen zutrifft, bist du erst in Verzug, wenn dir eine Mahnung geschickt wurde. "Wir haben nichts von fatenhkhan gehört" berechtigt die Deutsche Bahn noch nicht, von dir Inkassokosten zu verlangen.
Die Inkassokosten richten sich nach einer Tabelle (RVG). Die Aussage "bis zur Höhe der Kosten der Leistung" ist Blödsinn. Das RVG funktioniert so nicht.
Ich habe mit meine Rechtschutz Anwalt auch gesprochen... Laut denen, Ich kann gar nichts machen... Es ist meine Schuld dass ich DB nicht rechtszeitig Informiert habe und daher muss ich die Konsequenzen tragen. Es ist wie eine Abbonnment und daher egal ob ich die Leistung annehme oder nicht, muss ich das bezahlen. Die DB wenn nicht mehr gehört hatte von mir, kann die Inkasso einschalten und bei der Inkasso, die Kosten sind Pauschalisiert und meistens sind die sehr hoch.. maximal zu die Kosten von die Leistung... Daher muss ich leider durchziehen .. :(