Keine Rechnung von BahnCard und keine Brief von Incasso bekommen wegen Umzug und durch DB weiss ich dass ich bei Inkasso bin und muss ich die Inkasso bezahlen?

3 Antworten

Du bist dafür verantwortlich, dass dich die Postsendungen auch nach einem Umzug erreichen. Da Du weißt, dass eine Bahncard Geld kostet, aber nicht rechtzeitig bezahlt hast, musst Du die angefallenen Kosten tragen.

fatehnkhan 
Beitragsersteller
 10.06.2017, 10:53

Wie gesagt, habe ich nichts gegen die Kosten für die BC zu bezahlen, aber nicht für die Inkasso , weil von denen habe ich keine Brief bekommen bis ich denen selber kontaktiert habe .. Die Info über die Inkasso kam von DB weil ich selber bei denen gemeldet habe weil ich noch keine BC bekommen habe ..

Dass du die Briefe nicht bekamst ist alleine deine Schuld, du hättest einen Nachsendeantrag stellen müssen oder von die aus deine neue Adresse bekannt geben MÜSSEN! Zudem bekommt man bei der Bahncard eine E-Mail (!) mit der Rechnung, dieses "ich habe es nicht bekommen" zieht da nicht.

Ganz grundsätzlich hast du Anspruch auf die Bahncard und die muss dir dann auch zugesandt werden.

Wenn das Inkasso nur deswegen eingeschaltet wurde, weil deine neue Adresse unbekannt war, ist das kein Argument. Solange dich nicht nachweisbar die Rechnung oder eine Mahnung erreicht, bist du auch erst mal nicht in Verzug. Eine der Ausnahmen aus dem BGB ist nicht ersichtlich.

Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben (Einschreiben): "Wertes Inkasso. Ich habe weder die Bahncard erhalten, noch jemals eine Rechnung oder Mahnung. Ich befinde mich daher auch ganz grundsätzlich nicht in Verzug. Die neue Adresse nach meinem Umzug wurde im Online-Portal der Bahn hinterlegt. Die Angaben von Ihnen und der Bahn, dass man mich nicht gefunden hätte, sind offenbar falsch. Ihre Mandantin wird aufgefordert, unverzüglich die Bahncard auszuhändigen. Danach werde ich die Bahncard und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht etwaige Zinsen oder Briefporto bezahlen. Inkassogebühren weise ich mangels Verzug zurück."

Das Inkasso wird ggf. meckern. Aber ohne Leistung kein Geld.

Die beiden anderen hier schreiben, du hättest selbst Schuld, weil du die Adresse nicht rechtzeitig mitgeteilt hättest. Kann man vielleicht so sehen. Und ja, das mag auch Konsequenzen haben-. Aber das rechtfertigt nicht den völligen Blödsinn, dass die deutsche Bahn dafür ein Inkassobüro einschalten muss. Der Gläubiger muss sich erst mal selbst behelfen und erst, wenn du nachweisbar in Verzug gesetzt warst, erst dann wäre der Weg (vielleicht) frei für ein Inkassobüro.

fatehnkhan 
Beitragsersteller
 10.06.2017, 10:52

Ich habe mit meine Rechtschutz Anwalt auch gesprochen... Laut denen, Ich kann gar nichts machen... Es ist meine Schuld dass ich DB nicht rechtszeitig Informiert habe und daher muss ich die Konsequenzen tragen. Es ist wie eine Abbonnment und daher egal ob ich die Leistung annehme oder nicht, muss ich das bezahlen. Die DB wenn nicht mehr gehört hatte von mir, kann die Inkasso einschalten und bei der Inkasso, die Kosten sind Pauschalisiert und meistens sind die sehr hoch.. maximal zu die Kosten von die Leistung... Daher muss ich leider durchziehen .. :(

mepeisen  10.06.2017, 17:08
@fatehnkhan

Es ist wie eine Abbonnment und daher egal ob ich die Leistung annehme oder nicht, muss ich das bezahlen.

Natürlich musst du die Bahncard bezahlen. Aber sie muss dir trotzdem auch geliefert werden.

Die DB wenn nicht mehr gehört hatte von mir, kann die Inkasso einschalten

Das hat deine Rechtsschutz wirklich gesagt?

die Kosten sind Pauschalisiert und meistens sind die sehr hoch.. maximal zu die Kosten von die Leistung

Und auch das hat deine Rechtsschutz wirklich gesagt?

Beides ist absurd falsch. Inkassokosten musst du nur bezahlen, wenn du in Verzug warst. Wenn keine der BGB-Ausnahmen zutrifft, bist du erst in Verzug, wenn dir eine Mahnung geschickt wurde. "Wir haben nichts von fatenhkhan gehört" berechtigt die Deutsche Bahn noch nicht, von dir Inkassokosten zu verlangen.

Die Inkassokosten richten sich nach einer Tabelle (RVG). Die Aussage "bis zur Höhe der Kosten der Leistung" ist Blödsinn. Das RVG funktioniert so nicht.