Beim Schwarzfahren erwischt. Bin minderjährig. Inkasso und Rechtsanwalt wurde eingeschaltet was soll ich tun?
Hallo ich bin minderjährig(14) und wurde beim Schwarzfahren erwischt. Ich bin einige Wochen darauf zur VAG gegangen um dort meine Strafe zu bezahlen. Mir wurde gesagt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wurde und ich warten soll. Es kam dann ein Brief von einem Inkassobüro in dem Stand das es die letzte Mahnung ist, die Strafe zu zahlen, dabei war es der erste Brief der mir geschickt wurde und mir wurde ja gesagt, dass ich warten soll. Der Betrag war auf Ich habe mich daraufhin im Internet erkundigt und erfahren, dass sie nicht berechtigt sind ein erhöhtes Beförderungsgeld von Minderjährigen zu fordern. Ich habe den Brief deshalb ignoriert. Fast ein Monat danach ist ein Brief von einem Rechtsanwalt gekommen. Beide Briefe wurde meinem Namen zugestellt. Ich weiß nicht was ich tun soll... :(
2 Antworten
Ist ein automatisierter Ablauf
Alles wesentliche hat Kevin bereits gesagt
Du kannst auch an den RA überweisen
Dann allerdings zweckgebunden : Nur Fahrpreis Nachzahlung
(im Verwendungszweck des Übertweisungstr reinschreiben)
Schon mit den Eltern gesprochen ?
Formulierungsvorschlag :
Sehr geehrte Kanzlei , ich setze Sie hiermit darüber in Kenntnis das meine/unsere Tochter/Sohn zum Zeitpunkt der Beförderungserschleichung 14 Jahre alt war. Ich/wir weise aus diesem Grund die Forderung vollumfänglich zurück Ich/wir habe heute den regulären Fahrpreis von € xy zweckgebunden auf Ihr Konto überwiesen Weitere Kosten Gebühren werden unserseits nicht übernommen
Rechne trotzdem mit einem weiteren Standart Schreiben des Inkassoladens bzw der Kanzlei welches so aussieht :
"Unsere Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass die
in Rede stehende Schwarzfahrt des Kindes durch eine Generaleinwilligung
gedeckt ist. Insoweit weist sie auf die diesbezüglichen Urteile hin,
wonach eine generelle Einwilligung der Eltern in Fahrten ohne gültigen
Ausweis zumindest in den Fällen angenommen wird, in denen die
angetretene Fahrt innerhalb der Grenzen war, die man einem Jugendlichen
in diesem Alter setzt ( AG Köln, Urteil vom 9.07.86-119 C 68/86).Dass
Sie sich auf das Fehlen der Zustimmung zum Abschluss des
Beförderungsvertrages berufen, ist nach Auffassung unserer
Auftraggeberin ohne Belang. Minderjährige sind berechtigt, öffentliche
Verkehrsmittel zu benutzen, da die Unternehmer öffentlicher
Verkehrsbetriebe gemäß den einschlägigen Bestimmungen auch diesen
Personen gegenüber einer Beförderungspflicht unterliegen. Naturgemäß
ist es dem Unternehmer derartiger Betriebe nicht möglich, die im
Einzelfall vorliegende Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zu
überprüfen. Aus dem gesichtspunkt der rechtssicherheit muss diese daher
als gegeben angenommen werden. Diese Zustimmung kamm im übrigen gemäß § 107 BGB
durch die Überlassung der erforderlichen Mittel zu diesem Zweck oder
zur freien Verfügung auch als gegeben vorausgesetzt werden.daraus
ergibt sich, dass es den gesetzlichen Vertretern grundsätzlich nicht
gestattet sein kann, sich auf die fehlende Zustimmung zu berufen.Wir
fordern Sie hiermit auf, die derzeit offene Gesamtforderung..."
Absatz 1 Zeile 3: weisen*
Du hast dem Verkehrsbetrieb lediglich die Kosten einer einfachen Fahrkarte zu erstatten. Auf alles andere besteht kein Anspruch.
Ich weiß nicht was ich tun soll... :(
Such die Kontoverbindung des Verkehrsbetriebs und überweise das Geld für eine einfache Fahrt entsprechend der Tarifstufe. Gebe auch bei der Überweisung an, dass es sich nur um die Kosten einer normalen Fahrkarte handelt.
Gegenüber dem Anwalt würde ich einmalig durch die Eltern schriftlich widersprechen.
Ja sie wissen bescheid