Sollten wir die Abtretung des Auszahlungsanspruchs bei der Hausfinanzierung unterschreiben?
Hallo zusammen, mein Freund und ich bauen ein Haus. Die Finanzierung ist auch schon durch. Der Bauträger will nun eine Finanzierungsbestätigung.
Die Bank hat uns nun aber eine Abtretung der Auszahlungsansprüche geschickt, die wir und der Bauträger unterzeichnen sollen. Wir haben ein Darlehen von 208.000,00 Euro aufgenommen und die Abtretung ist für den Betrag von ca 141.000,00 Euro. Wir steuern aber trotzdem die Auszahlung an den Bauträger, sobald wir die Rechnung von diesem erhalten, geben dies dann erst anhand eines Auszahlungsabrufs frei.
Können wir das unterschreiben? Falls doch mal Mängel oder sowas sein sollten und wir das Geld einbehalten vom Darlehen, ist das dann rechtens.
Ich bin mir da gerade unsicher was wir machen sollen.
Bitte um schnelle Rückmeldung. Vielen Dank.
lg
3 Antworten
Nur die Abnahme einer Leistung berechtigt zur Rechnungsstellung. Eine Abnahme macht man mit dem Bauleiter und dem ausführenden Unternehmen zusammen. Wenn die Abnahme aufgrund von Mängeln verweigert wird, gibts auch keine Rechnung und folglich kein Geld. Also: Das könnt ihr ruhig unterschreiben.
danke für deine Antwort. Wir haben uns auch nochmal informiert und haben das jetzt unterschrieben. Es ist nunmal nicht so einfach das alles, wenn man das vorher noch nie gemacht bzw. nichts damit zu tun hat.
Also die Auszahlung läuft auch nach Baufortschrit und liegt somit auch in unseren Händen. So gesehen kann man sowas doch unterschreiben oder?
Gelder aus der Bankfinanzierung fließen "nach Baufortschritt". Es muss also jeweils der Bauzustand beschrieben und dokumentiert werden, bevor die nächste Ratenzahlung frei gegeben wird. Ein Bauträger sollte das Procedere kennen. Wenn er darüber hinaus vorzeitig Geld haben will, ist "SEHR GROSSE VORSICHT" angesagt.
Die Bank müsste aber auch eigentlich einen solchen Zahlungsplan mit ausgefertigt haben.
Wenn ihr das nicht unterschreibt, fließt eben kein Geld. Das wäre dann eine Patt-Situation
Also die Auszahlung läuft auch nach Baufortschrit und liegt somit auch in unseren Händen. So gesehen kann man sowas doch unterschreiben oder?