Linienverkehr frei - B Verstoß?

3 Antworten

Solange niemand (z. B. der Busfahrer) Dich anzeigt, gar nichts ...

Das kostet nicht viel und gibt auch kein aufbauseminar

Aus dem Bußgeldkatalog:
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/255/260 *) gesperrt war.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.3 BKat

- 20€
Keine Probezeitmaßnahmen.

Liphtou 
Beitragsersteller
 30.01.2016, 18:10

Auch kein aufbauseminar / probezeitmassnahme durch meine vorherige strafe ? 

Danke für die antwort.

Crack  30.01.2016, 18:26
@Liphtou

Nein.
Probezeitmaßnahmen gibt es erst bei einem A- oder dem zweiten B-Verstoß.
Die zählen aber auch erst dann wenn es einen Punkt dafür gibt - also ab 60€ aufwärts.

Mit der Vorfahrtmissachtung hat das Ganze nichts zu tun.

Liphtou 
Beitragsersteller
 30.01.2016, 20:27
@Crack

Dann bin ich ja beruhigt , danke fuer die Antwort :)