Linienverkehr frei - B Verstoß?
Hallo ,
Ich befinde mich noch in der probezeit und habe vor kurzem einen Brief mit einem Bußgeld in Höhe von 50€ , wegen vorfahrtsmissachtung bekommen. Ohne aufbauseminar / keine probezeit verlängerung. Dann bin ich gestern in einen bereich gefahren wo stand linienverkehr frei , mit einem rundem rot weissen schild ( durchfahrt verboten ). Am ende der strasse kam mir dann ein bus entgegen und ich musste im rückwärts gang komplett zurück fahren. Was droht mir nun fuer eine strafe. aufgrund meiner vorherigen strafe ?
Danke im vorraus :)
3 Antworten
Solange niemand (z. B. der Busfahrer) Dich anzeigt, gar nichts ...
Das kostet nicht viel und gibt auch kein aufbauseminar
Aus dem Bußgeldkatalog:
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/255/260 *) gesperrt war.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.3 BKat
- 20€ Keine Probezeitmaßnahmen.
Nein.
Probezeitmaßnahmen gibt es erst bei einem A- oder dem zweiten B-Verstoß.
Die zählen aber auch erst dann wenn es einen Punkt dafür gibt - also ab 60€ aufwärts.
Mit der Vorfahrtmissachtung hat das Ganze nichts zu tun.
Dann bin ich ja beruhigt , danke fuer die Antwort :)
Auch kein aufbauseminar / probezeitmassnahme durch meine vorherige strafe ?
Danke für die antwort.