Wird der Führerschein entzogen wenn man zu Fuß mit 4 Ecstasy-Pillen erwischt wird?
Hallo zusammen,
zwei gute Freunde und ich wurden heute morgen um 7 Uhr nach einem Club-Besuch von der Polizei kontrolliert. Dabei wurden bei einem meiner Freunde vier Ecstasy-Pillen gefunden. Danach wurde er mehr oder weniger "verhöhrt" und es nach einer Aussage verlangt. In dieser Aussage hat er (dummerweise?) zugegeben, dass er auch in diesem Moment unter dem Einfluss einer dieser Pillen stand. Anschließend lief das typisch-normale Polizei-Prozedere ab. Der ganze Vorfall ereignete sich in Baden-Württemberg und ein Test wurde nicht gemacht..
Dummerweise wurde er mit 15 Jahren schon einmal mit Drogen erwischt. Dafür hat er damals 50 Sozialstunden bekommen.
Uns stellt sich nun einerseits die Frage, ob ein Führerscheinentzug zustande kommen könnte, obwohl er im dem Moment, in dem er erwischt wurde, zu Fuß unterwegs war (er ist noch in der Probephase). Andererseits aber auch, ob der Verstoß im Alter von 15 Jahren das nun antretende Verfahren möglicherweise auf jedwede Art und Weise beeinflussen könnte. Außerdem überlegt er nun, direkt nachdem er es seinen Eltern gebeichtet hat, einen Anwalt einzuschalten. Macht das einen Sinn bzw. gibt es gute Chancen mit diesem eine mögliche Strafe in diesem Verstoßfall zu reduzieren oder gar einen Führerscheinentzug zu verhindern? Z.B. durch das abarbeiten mittels Sozialstunden? Im Falle, dass er mit einem Entzug konfrontiert wird - wie würde eine solche Strafe ausfallen bzw. mit was kann er in diesem Fall rechnen?
Mein Freund ist gerade verständlicherweise ziemlich im Arsch (auch wenn es eine durch und durch scheiß Idee war - das steht außer Diskussion). Wir wären für eine hilfreiche Antwort wirklich sehr sehr dankbar.
Herzliche Grüße
4 Antworten
Um eine Strafe wird er nicht herum kommen, aber ich denke den Führerschein wird er nicht verlieren.
Ich glaube die Strafe mit 15 darf dem Gericht gar nicht mehr bekannt sein.
Strafmildernd ist bestimmt das er alles zugegeben hat.
Ein Mensch, also der Richter, spricht die Strafe aus und es gibt bei uns nicht eine Tabelle, das dieses Delikt zu dieser Strafe führt. Es gibt nur Anhaltspunkte nach denen sich der Richter orientieren kann.
Ich denke er wird die Fahrerlaubnis behalten weil er Einsichtig ist und halt nicht mit einem Auto als Fahrer einen Unfall verursacht hat.
Ich denke wenn er nach dem Strafmaß gefragt wird und er gleich so was wie das nächste Jahr kein Autofahren und mit Pillen eh nicht sagt wird ihm höchstens ein gewisse Zeit der Führerschein entzogen und auf Probe geht dann später weiter und wird vielleicht verlängert.
Hier ist zwischen strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen zu unterscheiden.
Strafrechtlich stellt sich zuerst die Frage des Alters:
Bis 18 muss, zwischen 18 und 21 kann Jugendstrafrecht angewendet werden. In diesem Fall könnte er nochmal mit Sozialstunden davon kommen.
Das alte Delikt ist bis 24 aktuell, erst dann wird das Erziehungsregister gelöscht.
Verwaltungsrechtlich schaut es noch schlechter aus.
Der (von ihm zugegebene!) Konsum von harten Drogen ist ein Eignungsmangel, der zum sofortigen Verlust der Fahreignung führt (s. FEV Anlage 4).
Die Polizei ist nach StVG §2 Abs. 12 verpflichtet, solche Informationen an die FEB weiter zu leiten.
Im besten Fall ordnet die FEB nur eine MPU an und wartet das Ergebnis vor dem Entzug der Fahrerlaubnis ab, wahrscheinlich wird die FE aber sofort entzogen und die MPU erst bei Neuerteilung angeordnet.
Auf jeden Fall sollte dein Freund sofort jeglichen weiteren Drogenkonsum einstellen.
Leider kann man dem Freund nicht viel Hoffnung machen....
Zuerst: Einen Rechtsanwalt sollte er nicht beauftragen, da der am Ende deutlich mehr kosten würde als er nutzt.
Leider schreibst Du nicht, wie alt der Freund denn gewesen ist, deshalb lässt sich zu den strafrechtlichen Konsequenzen nicht viel sagen - es macht einen Unterschied, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt.
Viel erheblicher sind ja auch die Konsequenzen für die Fahrerlaubnis. Auch wenn der Volksmund zwischen "weichen" und "harten" Drogen unterscheidet - die Fahrerlaubnisbehörde macht nur bei Cannnabis Ausnahmen, beim Rest nicht.
Allein der Besitz von XTC reicht schon aus, grundlegend Zweifel an der Fahreignung zu begründen. Dazu muss man nicht mal konsumiert haben. Die Fahrerlaubnishehörde wird ihn nun auffordern, unter Fristsetzung eine MPU mit negativem Ergebnis sowie Drogenfreiheit nachzuweisen. Im Regelfall scheitert es an der MPU, weshalb dann die Fahrerlaubnis zu entziehen wäre. Da kann auch kein Anwalt was dran machen, da es sich nicht um eine Ermessensentscheidung handelt.
Ich hoffe ja. Wende dich mit der Frage an die Polizei oder an die Führerscheinstelle, diese hilft dir gerne weiter.