Anzeige wegen illegales straßenrennen!
Hi zusammen, ich stecke zurzeit in einer sehr misslichen Lage, ich wurde von der Polizei angezeigt, weil wohl ein illegales Straßenrennen vorliege. Ich bin mit einem Freund zusammen aus einem Parkplatz losgefahren, ganz ruhig und normal, so ca 2 km, dann kam eine Ampel wo wir nebeneinander standen, als es grün wurde, sind wir relativ zügig angefahren und haben so auf 70-80 km/h beschleunigt, jedoch war es nicht weit, weiter als 100 Meter kann es nicht gewesen sein, weil da ein Blitzer stand, ca 1 km nach dem Blitzer wurden wir angehalten und angezeigt wegen einem illegalen Straßenrennen. Der Polizei haben wir gesagt das wir uns nicht kennen, jedoch sind die Nummern unsere Kennzeichen identisch und wie der Zufall so will die Automark auch. Natürlich haben wir nicht bemerkt das wir von der Polizei beobachtet wurden. Rechtschutz hab ich leider keine und mein Kollege eben so wenig, ich wollte wissen ob sich jemand damit auskennt, ob es eine Möglichkeit gibt daraus zu kommen.
6 Antworten
Das stellt diese Owi dar:
TBNR 129618 - Sie nahmen als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teil. § 29 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 248 BKat
A - 2, 400,00 Euro, 1 Monat Fahrverbot
Ich schreibe solche Verstöße bei unserem örtlichen Treffen der Tuningszene regelmäßig und die werden auch regelmäßig verurteilt.
Die Schwelle zu einem illegalen Rennen liegt recht niedrig.
http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2099.htm
Wenn Du angezeigt wurdest, bist Du Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren und kannst von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Würde ich an deiner Stelle machen!
Dann müssen die Dir das nachweisen, dass Du das getan hast. Ich habe so was noch nicht erlebt, aber die Aussage der Polizei kann auch vor Gericht nicht verwertet werden.
Mit anderen Worten: Wenn Du jetzt aussagst bei der Polizei und das Ganze landet dann vor Gericht und du ergänzt deine Aussage oder vergisst was, dann könnte man Dir einen Strick daraus drehen! ( so von wegen Glaubwürdigkeit....)
Ich würde erstmal nichts machen und wenn was kommt einen Anwalt fragen. Und wenn Du im Recht bist kannst Du auch Prozesskostenhilfe bekommen!
LG Seestadt1990
Nun, wer ist denn nicht schon mal zügiger an einer Ampel losgefahren - ist sicherlich schon mehreren passiert. Das nun gleich als Straßenrennen auszulegen wäre ein Unding.
Ich persönlich würde sagen, dass die euch max. wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung dran kriegen könnten wobei man diese aber beweisen muss. Einfach mal sagen, dass der Beschuldigte so und so schnell gefahren sein könnte, zählt nicht.
Sollte da wirklich ne Anzeige kommen, wärst du/ ihr mit einem Anwalt gut beraten.
Doch die fälle häufen soch, seit es internrt gibt hört man immer wieder davon, man kann sogar ein strassenrennen mit sich alleine fahren
Hallo Catli
Muss ich auch mit einer mpu rechnen?
bei einem Straßenrennen auf öffentlicher Straße wird IMMER eine MPU gefordert!
du bekommst also, nachdem du das Fahrverbot angetreten hast, ein Schreiben deiner Fsst mit der Aufforderung eine MPU beizubringen, die Frist wird ca. 6 Wochen sein.
diese MPU ist die schwerste MPU die es zu bestehen gibt weil du sehr schlecht beweisen kannst das du dich geändert hast.
bei einer Alk oder Drogen-MPU kannst du z.B Abstinenznachweise erbringen als Beweis der Verhaltensänderung, aber wie willst DU beweisen dass du nie wieder ein Straßenrennen fährst?
Nun, ich schreibe Dir mal, was der GA von Dir erwartet:
Der Proband hat sein Fehlverhalten akzeptiert und beschönigt nichts
Der Proband hat die Ursachen für sein Fehlverhalten analysiert und dabei nicht nur die äusseren Motive (Druck, Fehleinschätzungen) sondern auch die inneren Motive (Dinge wie Akzeptanzsucht, Geltungsbedürfnis, Unsicherheit) analysiert
Der Proband hat aus dieser Analyse Vermeidungsstrategien entwickelt, wie er zukünftig bei entsprechenden Lagen reagiert und vermeiden kann, sich wieder fehl zu verhalten
Der Proband hat diese Vermeidungsstrategien eingeübt und über eine gewisse Zeit stabil gelebt
die Kosten werden ca all inclusive (mit Verkehrspsychologe) 3000€ betragen
einen Anwalt würde ich auf jeden Fall beauftragen!
das strafrechtliche
248 Beim Führen eines Kraftfahrzeugs an einem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen
§ 29 Absatz 1 § 49 Absatz 2 Nummer 5
400 €
1 Monat Fahrverbot
28,50€ Gebühren
Solang die keine Beweise haben...