Arbeitgeber berechnet "Kontoführungsgebühr" - illegal?

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Kontoführungsgebühren abzuziehen ist eindeutig nicht zulässig. Die Kosten der Personalverwaltung hat das Unternehmen zu bezahlen - nicht die Mitarbeiterin. Deine Kollegin sollte sich schnell an die Gewerkschaft Ver.di wenden, die seit geraumer Zeit die rigiden Maßnahme von Lidl gegenüber der Mitarbeiterschaft klärt und erfolgreich reduziert.

Übrigens: vor langen Jahren bekamen Mitarbeiter in manchen Unternehmen einen kleinen Gehaltszuschlag für die Kontoführungsgebühren, die den Mitarbeitern entstanden waren, als von der Barauszahlung (Lohntüte) auf Überweisung umgestellt wurde. Kontoführungsgebühren waren damals also ein Plus auf der Gehaltsabrechnung.

Blöde Frage, Was ist denn damit gemeint? Werden 1,80 berechnet für die Lohnabrechnung, oder die Überweisung des Geldes auf das Konto. Oder geht es um was ganz anderes? Auf jeden Fall nicht rechtens. Schriftlich Einspruch einlegen und abwarten was passiert! Ich denke mal das Lidl denkt, wegen dem geringen Betrag geht niemand an das Arbeitsgericht!

IQBesitzer 
Beitragsersteller
 08.04.2011, 21:44

Richtig, der AG berechnet ihr 1,80 dafür, das er den Lohn überweist. So lässt es sich aus der LAR ableiten. Es steht schwarz auf weiss "Kontoführungsgebühr" dort. 

Natürlich wundert einen bei Lidl nichts. Wir haben auch vermutet, dass es nach dem Prinzip verläuft "einen Versuch ist es ja wert, die wird schon denken dass das so ok ist".

snoopyfaan  08.04.2011, 21:55
@IQBesitzer

Wenn man das auf die ganzen Mitarbeiter bei Lidl hochrechnet kommt ja dann doch ein Sümmchen zusammen. Traurig!

Ich kenne diesen posten auf einer Gehaltsabrechnung nur als Betrag, der ausgezahlt wird, um die kosten auszugleichen, die der Arbeitnehmer hat, wenn er ein Konto führen muss, weil der Arbeitgeber den lohn nicht mehr im umschlag auszahlt... Also eher altmodisch...

Kontoführungsgebühr kenn ich nur von Banken. Soll der Angestellte jetzt noch dafür zahlen, dass der AG seinen Job macht? Aber bei lidl wundert einen wenig :S.