Keine Gewährleistung bei Lidl?
Ich wollte bei einem Artikel, den ich bei Lidl gekauft habe, nun die Gewährleistung in Anspruch nehmen. Der Artikel ist gerade zwei Monate bei mir gewesen und nun defekt.
Nun war ich in der Filiale vor Ort und dort wurde dann der Filialleiter geholt. Der meinte dann promt Reklamation ist nicht, sie manchen nur 4 Wochen Rückgabe.
Daraufhin habe ich gefragt, ob ich das auch schriftlich bekommen kann und, dass ich einen Gewährleistungsanspruch habe und auf welcher Rechtsgrundlage sie die Aussage machen. Dann wurde gesagt, ich solle mich doch an den Hersteller wenden. Aber davon lasse ich mich nicht beeindrucken. Außerdem wurde gesagt, dass ein Gesetz geändert wurde und das nun so wie beschrieben gehandhabt wird.
Am Ende habe ich halt darauf bestanden und mein Geld bekommen, wenn sie schon den Artikel nicht ersetzen. Alle 4 Mitarbeiter haben die Augen gerollt, als sie das Wort Reklamation hörten. Das schien mir "DAS BÖSE" Wort zu sein.
Was ist dort los? Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich kann mir vorstellen, dass sich einige davon beeindrucken lassen und sich abwimmeln lassen.
6 Antworten
Dann wurde gesagt, ich solle mich doch an den Hersteller wenden.
Das ist doch üblich und auch bei anderen Handelsketten ist bei vielen Artikel die eine Garantie haben, ein Garantiezettel dabei, den man ausfüllen muss, wo und wann man den Artikel gekauft hat. Da steht auch der Hersteller drauf, wohin man den Artikel zusammen mit dem Kaufbeleg einsenden kann.
So kenne ich das und dann war Lidl halt großzügig und hat den Artikel zurückgenommen und dir das Geld gegeben.
Es ist niemanden möglich, auf Lidl nicht, Gesetze außer Kraft zu setzen.
Jeder Händler ist gesetzlich verpflichtet, eine 2-jährige Gewährleistung anzubieten.
Kommt auf den Defekt an. Wesentlicher oder nicht wesentlicher Mangel? Offener oder Verdeckter Mangel? Eventuell Arglistig verschwiegener Mangel?
Du hast beim Einzelhandel anspruch auf 2 Jahre Gewährleistung bei Defekter Ware mit Beweglichen Teilen (ohne bewegliche Teile 3 Jahre) - in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen das die Ware bei der Übergabe in Ordnung war, dann erfolgt die Beweislastumkehr - heißt du musst im 7. Monat erklären können das der Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hat. Da dies hier scheinbar nicht der Fall ist haftet Lidl für den entstanden Aufwand.
Wahrscheinlich gibt es eine Wandlung - das bedeutet du gibst die Defekte ware zurück und erhällst im Austausch eine Ware die keinen Defekt aufweist.
LG
Für eine Mängelhaftung ist immer der Händler zuständi bei dem ein Artikel gekauft wurde,wenn die Filiale Artikel nicht annimmt die reklamiert werden müssen sie Dir eine Anlaufstelle nennen wo Du den Artikel abgeben oder einschicken kannst.Du wolltest den Artikel ja nicht zurück geben sondern reklamieren,das ist was völlig anderes,wende Dich einmal an die Geschäftsleitung.
Sei froh das dies net bei Saturn oder Media Markt war.
Dort steht in den AGB'S das du keinen Anspruch auf Erstattung hast. Die schicken das Gerät ein gibt aber kein Ersatz.
Du verlierst da allllle Rechte.
Ich bin erschüttert über ein solches Halbwissen.