Audi R8 Getriebe hinüber, 5 Monate nach Gebrauchtkauf
Ich habe mir im Juli einen kleinen Traum erfüllt und in Süddeutschland einen Audi R8 gekauft. Gebraucht und bei 68.000km (jetzt 76.000).
Ich hatte schon in den ersten Wochen nach dem Kauf einige Probleme mit dem 2ten Gang des R8's (schwer reinzukriegen, würde manchmal kratzgeräusche hören obwohl Kupplung komplett unten war). Ich dachte mir, das läge daran, dass ich mir noch nicht am Auto gewöhnt bin und sich das mit der Zeit legen würde.
Nach einiger Weile traten auch Probleme mit dem einlegen des dritten Ganges (vom 2. Gang) ein (kein schnelles schalten möglich. Kann nur geschmeidig in den 3. schalten wenn ich kurz im Leerlauf bin).
Habe das Auto hier zu Audi gebracht. Die meinten, erstmal Getriebeöl wechseln und dann schauen. Das Problem besteht immer noch, und jetzt schlagen die mir vor, das Getriebe komplett zu ändern weil die anscheinend keine Getriebe flicken.
Wir warten noch auf Antwort von Audi bezgl. Kulanz da das Auto ja immer bei Audi instand gehaltet wurde und es ja eigtl. immer nur im Strassenverkehr unterwegs war.
Da ja immer noch die Gewährleistung greift und wir innerhalb der ersten 6 Monaten nach Kaufdatum liegen, würde es mich interessieren wie das ganze ausschaut, sollte sich Audi weigern Kulant zu sein. Was auch noch ausschlaggebend sein könnte ist, dass ich das Auto in Estland registriert habe (ich bin hier wohnhaft). Aber das sollte sofern ich mich informiert habe bei der Gewährleistung doch nichts ändern, da es sich um einen Händler-> Privatkauf handelte?
5 Antworten
Audi hat damit erstmal gar nichts zu tun - es handelt sich hier nicht um eine Frage nach "Kulanz", sondern um einen Gewährleistungsanspruch, den Du allerdings bei dem Händler, bei dem Du das Fahrzeug gekauft hast, geltend machen musst.
Ein anderer Audi-Händler hilft Dir nichts, ggf. verwirkst Du so Deinen Gewährleistungsanspruch. Du musst dem Händler zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
Da du bei einem Händler gekauft hast greift hier die Gewähleistung. Spricht er muß dir die ersten 6 Monate nachweisen das du den sChaden zu verschulden hast. Kann er dies nicht muß er Zahlen.
Innerhalb von 5 Monaten kommt nicht nur die Gewährleistung ins Spiel sondern vor allem die Beweislastumkehr. Das heißt, dass es nicht an dir ist zu beweisen, dass der Schaden schon vorher vorhanden war, sondern beim Audi Händler.
Von Kulanz würde man sprechen, wenn der Schaden von dir verschuldet war oder nach Ablauf der Gewährleistung.
6 Monate...
Wenn du bei einem Händler gekauft hast hast du Gewährleistung, bei einem Privaten nicht.
Ich habe bei einem Händler gekauft der als Einzelunternehmer tätitig ist.
Nehme mal an sowas wird immer noch als Händler interpretiert?
Wenn du den Wagen bei Händler gekauft hast, muß er für den Getriebeschaden gradestehen und zwar nicht nur 6 Monate sondern 12, wenn nicht 24 Monate. Das ist ein Fall für die Gewährleitung und nicht für die Kulanz. Informieren den verkäufer über den derzeitigen sachstand und teile ihm mit, dass er die Reparatur übernehmen muß. Das kann aber durchaus heißen, das du den Wagen bei ihm vorbeibringen mußt.
Danke!
Dass, das auto nach Estland "Exportiert" wurde, beudetet hingegen keinen Verfall der Gewährleistungspflicht, korrekt? Weil es sich dabei um einen EU Händler zu Privatkauf handelt. Bin ich mit dieser Annahme richtig?