Audi R8 Getriebe hinüber, 5 Monate nach Gebrauchtkauf

5 Antworten

Audi hat damit erstmal gar nichts zu tun - es handelt sich hier nicht um eine Frage nach "Kulanz", sondern um einen Gewährleistungsanspruch, den Du allerdings bei dem Händler, bei dem Du das Fahrzeug gekauft hast, geltend machen musst.

Ein anderer Audi-Händler hilft Dir nichts, ggf. verwirkst Du so Deinen Gewährleistungsanspruch. Du musst dem Händler zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung geben.

Da du bei einem Händler gekauft hast greift hier die Gewähleistung. Spricht er muß dir die ersten 6 Monate nachweisen das du den sChaden zu verschulden hast. Kann er dies nicht muß er Zahlen.

Innerhalb von 5 Monaten kommt nicht nur die Gewährleistung ins Spiel sondern vor allem die Beweislastumkehr. Das heißt, dass es nicht an dir ist zu beweisen, dass der Schaden schon vorher vorhanden war, sondern beim Audi Händler.

Von Kulanz würde man sprechen, wenn der Schaden von dir verschuldet war oder nach Ablauf der Gewährleistung.

DeletedUser  17.12.2013, 17:04

6 Monate...

Wenn du bei einem Händler gekauft hast hast du Gewährleistung, bei einem Privaten nicht.

rcide 
Beitragsersteller
 17.12.2013, 17:09

Ich habe bei einem Händler gekauft der als Einzelunternehmer tätitig ist.

Nehme mal an sowas wird immer noch als Händler interpretiert?

Wenn du den Wagen bei Händler gekauft hast, muß er für den Getriebeschaden gradestehen und zwar nicht nur 6 Monate sondern 12, wenn nicht 24 Monate. Das ist ein Fall für die Gewährleitung und nicht für die Kulanz. Informieren den verkäufer über den derzeitigen sachstand und teile ihm mit, dass er die Reparatur übernehmen muß. Das kann aber durchaus heißen, das du den Wagen bei ihm vorbeibringen mußt.

rcide 
Beitragsersteller
 17.12.2013, 17:05

Danke!

Dass, das auto nach Estland "Exportiert" wurde, beudetet hingegen keinen Verfall der Gewährleistungspflicht, korrekt? Weil es sich dabei um einen EU Händler zu Privatkauf handelt. Bin ich mit dieser Annahme richtig?