Keine Einsicht in Nebenkostenbelege (Betriebskostenbelege)

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Wenn der Vermieter sich weigert, bzw, nichr ermöglicht, in die Original-Rechnungs-Belege Einsicht zu nehmen, darf der Mieter die Nachzahlung verweigern, also nicht leisten, die Abrechnung ist nicht fällig. Siehe: LG Essen DWW 96,371; AG Köln und AG Bonn WuM 96, 629. Die Abrechnungsunterlagen sind am Ort der Mietwohnung vorzulegen, zur Zusendung von Kopien ist der Vermieter nicht verpflichtet. Gegen Kostenerstattung kann man trotzdem diese beantragen. Bei Einsichtnahme darf der Mieter die Belege fotografieren.

A)kann der Vermieter dem anderen Mieter nicht Grundlos Fristlos Kündigen. B) Bist du Rechtschutzversichert? Nimm dir einen anderen Anwalt als den vom Mieterverein. C) Nebenkosten vermindert oder nur unter Vorbehalt Zahlen. Erstatte doch ebenfalls Strafanzeige gegen deinen Vermieter. Gegen die Kündigung gehst du dann mit dem Mieterverein und dessen RA notfalls Gerichtlich vor.

waldpferd 
Beitragsersteller
 23.01.2011, 16:27

Der Vermieter hat den anderen gestern fristlos gekuendigt,mit der Begruendung,das er sich an Presse&Staatsanwalt gewannt hat,2andere Mieter haben eine Rechtsschutzversicherung ,alo Anwaelte die nix mit Mieterschutzbund zu tun haben,und die sagen da kann man nix machen ausser die immer wieder anschreiben,wir wollen dienterlagen sehen aber es wird uns verwehrt,ich zahle die Miete bereits unter Vorbehalt.Wir haben alles probiert,und wissen nicht mehr weiter,keiner hilft wirklich,deswegen meine Frage wen kann man noch an sprechen?Hast du vielleicht noch einen anderen Tipp?

albatros  23.01.2011, 19:17
@waldpferd

Der Vermieter wird vor Gericht vermutlich Recht bekommen, falls der betroffene Mieter klagt. Ich rate von derlei Aktionen dringend ab. Das Mietrecht hält hier andere Möglichkeiten parat (siehe meine Antwort).

Ich würde die Nebenkostenabrechnung bei Unklarheiten nicht begleichen und Deinen Vermieter darüber informieren. Nach Einsichtnahme bist Du natürlich bereit -vorausgesetzt alles ist in Ordnung und nachvollziehbar- zu zahlen...

waldpferd 
Beitragsersteller
 23.01.2011, 16:27

Der Vermieter hat den anderen gestern fristlos gekuendigt,mit der Begruendung,das er sich an Presse&Staatsanwalt gewannt hat,2andere Mieter haben eine Rechtsschutzversicherung ,alo Anwaelte die nix mit Mieterschutzbund zu tun haben,und die sagen da kann man nix machen ausser die immer wieder anschreiben,wir wollen dienterlagen sehen aber es wird uns verwehrt,ich zahle die Miete bereits unter Vorbehalt.Wir haben alles probiert,und wissen nicht mehr weiter,keiner hilft wirklich,deswegen meine Frage wen kann man noch an sprechen?Hast du vielleicht noch einen anderen Tipp?

Lucas  23.01.2011, 17:15
@waldpferd

Auch Vermieter müssen sich an Gesetze halten. Ob die Kündigung Deiner Hauskollegen rechtens war oder nicht, sollte ein Gericht entscheiden. Für eine unklare NK-Abrechnung zahle ICH keinen müden Cent. Der VM will Geld von mir. Ich würde so einem Vermieter die Hölle heiß machen...

Einsicht in die Belege muss der Vermieter gewähren. Er kann verlangen, dass Ihr in sein Büro kommt oder Kopierkosten im Voraus bezahlt.

Ihr könnt, auch mit Hilfe eine Anwalts, Klage auf Auskunft beim Amtsgericht einreichen.

waldpferd 
Beitragsersteller
 23.01.2011, 16:27

Der Vermieter hat den anderen gestern fristlos gekuendigt,mit der Begruendung,das er sich an Presse&Staatsanwalt gewannt hat,2andere Mieter haben eine Rechtsschutzversicherung ,alo Anwaelte die nix mit Mieterschutzbund zu tun haben,und die sagen da kann man nix machen ausser die immer wieder anschreiben,wir wollen dienterlagen sehen aber es wird uns verwehrt,ich zahle die Miete bereits unter Vorbehalt.Wir haben alles probiert,und wissen nicht mehr weiter,keiner hilft wirklich,deswegen meine Frage wen kann man noch an sprechen?Hast du vielleicht noch einen anderen Tipp?

Lotte4  23.01.2011, 19:34
@waldpferd

Die fristlose Kündigung muß der Vermieter erst mal durchsetzen. Das wird er wenig Glück haben.

Belege, welche die Ansprüche des Vermieters dokumentieren sollen, darf der Mieter einsehen. Hierzu muss er sich nach allgemeiner Ansicht zum Vermieter oder der Hausverwaltung begeben. Der Mieter hat also kein Recht auf Übersendung aller Unterlagen.

Wird die Einsichtnahme verweigert, sind Nachzahlungen nicht fällig.

Man kann die Einsichtnahme einklagen. Die Kosten muss der Vermieter tragen. (Allerdings nur, wenn man beweisen kann, dass eine Einsichtnahme nicht möglich war).

Es wäre angebracht, wenn ihr, die Mieter, eine Interessengemeinschaft bildet und gemeinsam einen Rechtanwalt beauftragt.

dann geh über die medien,oder drohe wenigstens damit

waldpferd 
Beitragsersteller
 23.01.2011, 16:27

Der Vermieter hat den anderen gestern fristlos gekuendigt,mit der Begruendung,das er sich an Presse&Staatsanwalt gewannt hat,2andere Mieter haben eine Rechtsschutzversicherung ,alo Anwaelte die nix mit Mieterschutzbund zu tun haben,und die sagen da kann man nix machen ausser die immer wieder anschreiben,wir wollen dienterlagen sehen aber es wird uns verwehrt,ich zahle die Miete bereits unter Vorbehalt.Wir haben alles probiert,und wissen nicht mehr weiter,keiner hilft wirklich,deswegen meine Frage wen kann man noch an sprechen?Hast du vielleicht noch einen anderen Tipp?

schlumpfine01  23.01.2011, 16:34
@waldpferd

das ist nun richtig schwer da noch zu argumentieren