Kein Urlaubsanspruch weil man Übergangsgeld erhält?
Hallo liebe Community.
Ich brauche dringend euren Rat. Ich würde gerne wissen, ob man, wenn man Übergangsgeld erhält (vom Arbeitsamt, nicht von der Rentenstelle /- träger),trotzdem Anspruch auf Urlaub hat und ob der Urlaub „vorgegeben“ werden darf?
Kurze Schilderung: Ich bin seit Mai 2015 in einem Vorbereitungslehrgang / Umschulungsvorberei-tung mit anschließender Umschulung, die ab August 2015 beginnt. Seit Mai erhalte ich auch Über-gangsgeld (voraussichtlich bis August 2017). Der Betrieb bei dem ich meine Umschulung beginnen werde, hat aber im August (gleich die ersten beiden Wochen) Urlaub – da wo eigentlich die Um-schulung regulär beginnen würde. Nun sagte mir die Dame vom Arbeitsamt, dass ich da keinen Urlaub machen darf (warum auch immer). Ich kann aber auch nicht einfach später Urlaub machen, da der Chef ja mit mir plant. ich bin gerade etwas ratlos … Danke für eure Hilfe und eure Tipps :)
3 Antworten
In der Umschulung wirst du sicher auch Anspruch auf Urlaub haben,wenn nicht,man könnte ja auch mal krank werden !
Selbst wenn du keinen Anspruch auf Urlaub hättest,dürftest du zuhause bleiben und würdest weiterhin Leistungen bekommen,wenn der Betrieb durch den Urlaub ganz geschlossen hat.
Ich hatte zwar nur eine Teilhabe am Arbeitsleben,die von der RV - mit Übergangsgeld finanziert wurde,aber hier hatte ich auch keinen Urlaub und als der Betrieb in die Weihnachtsferien gegangen ist,dann waren wir natürlich auch zuhause,auch ohne Anspruch auf Urlaub.
Danke dir für deinen Stern !
In den ersten 6 Monaten in einem neuen Betrieb kannst du normalerweise keinen Urlaub nehmen. Wenn die Firma aber Betriebsferien macht, bleibt dir ja gar nichts anderes übrig. Warum soll das denn dann nicht gehen?
Dann soll sich die Dame vom Arbeitsamt mal mit dem zukünftigem Chef in Verbindung setzen wie er das regeln will. Entweder machst du vorbereitende Arbeiten, auch wenn die Produktion still steht finden oft trotzdem Wartungs- und Reparaturarbeiten statt, oder du beginnst erst 2 Wochen später mit der Umschulung.