Brief vom Zollamt wegen Verdachts einer Straftat?
Hallo, Ich war vom 01.04.2016 bis 31.08.2016 arbeitslos gemeldet und habe Am 01.09.2016 eine neue Ausbildung begonnen. Anfang August wechselte ich meinen Fußballverein als Vertragsamateur und als vertragsamateur bekommt man ja bekanntlich geringes nebeneinkommen (bei mir 250€ im Monat)
Leider wusste ich nicht dass ich das ans Arbeitsamt weitergeben muss (war 3 Wochen vor Beginn meiner Ausbildung) Dann bekam ich einen Brief von Arbeitsamt wo drin stand dass ich zu unrecht 84,90€ im Monat August bekommen habe. Selbstverständlich habe ich nach Aufforderung diesen Betrag zurücküberwiesen. Jetzt aber kommt ein Brief vom zollamt mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer Straftat". Was soll ich nun tun? Ich wusste wirklich nicht dass ich diesen Betrag angeben muss beim Arbeitsamt. Und wegen 84,90€ die ich ja zurück bezahlt habe soll ich nun eine Strafe bekommen? Das ist doch nicht fair! Bitte um Ratschläge! LG
5 Antworten
Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!
Wenn dir der Zoll schreibt, dann dreht es sich eher um Schwarzarbeit, würde ich vermuten. Vielleicht hat es gar nichts mit den € 84,90 zu tun.
Du hast sicherlich einen Anhörungsbogen bekommen und hast somit die Gelegenheit, die Angelegenheit aufzuklären.
Das ist Standard. Jede Überzahlung, auch die bereits beglichene geht an die Stelle für Ordnungswidrigkeiten der Agentur für Arbeit. Dort wird geprüft ob dies dann auch noch zur weiteren Ahndung an den Zoll geht. Wurde bei dir offenbar so entschieden. Sobald du deinen AlgI -Antrag unterschreibst bestätigst du damit auch die Kenntnis vom Merkblatt I, also kannst du dich nicht mit Unkenntnis "rausreden". Ist leider so.
Das Ermittlungsverfahren wird unabhängig davon eingeleitet, ob du die Beträge nachgezahlt hast.
Auch beim Zoll arbeiten eine "Unmenschen", einfach ehrlich bleiben.
"Nicht daran gedacht" oder "versäumt zu melden" als Begründung und "Entschuldigung, kommt nicht wieder vor" und mitteilen das die Überzahlung unverzüglich zurück gezahlt wurde.
Gut für dich ist, dass das praktisch nur einen Monat betraf.
Wahrscheinlich wird garnichts weiter passieren.
Du hast doch dafür unterschrieben, dass du jedwede Änderung dem Arbeitsamt mitteilen wirst...