Arbeitslosengeld 1 und Kindergarten Ferien, bekomm ich trotzdem mein geld?
Hallo ich bekomme Arbeitslosengeld 1 und jetzt hat der Kindergarten im August 3 Wochen geschlossen. Bekomm ich für die Zeit trotzdem mein Arbeitslosen Geld? Weil ich ja eigentlich dem Arbeitsmarkt dann nicht zur Verfügung stehe für diese 3 Wochen. Einfach nicht Bescheid sagen geht nicht, da ich in so einer Maßnahme drin bin, die auch genau in diesem Zeitraum noch mit rein fällt. Und mit nehmen geht ja schlecht. Hatte übrigens dieses Jahr schon 10 gehnimigte Tage Urlaub vom Arbeitsamt aus.
3 Antworten
Dann gibt es im Notfall ALG II ??
Das glaub ich nicht, das ist ja wieder ne ganz andere Baustelle 😂😂
Grundsätzlich hast Du keinen Anspruch auf ALG-I, wenn keine Kinderbetreuung nachgewiesen werden kann und Du dem Arbeitsmarkt nicht mind. 15 Std./Woche zur Verfügung stehst.
Nun bist Du in einer Maßnahme - hier gibt es die Möglichkeit einen Zuschuß für Kinderbetreuung zu beantragen - dann mußt Du für die Zeit eine Betreuung suchen.
Die Förderung beträgt pauschal 130,00 EUR monatlich für jedes aufsichtsbedürftige Kind des Teilnehmers an der Maßnahme.
Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass aufgrund von Betreuungsaufgaben die Teilnahme an einer notwendigen Weiterbildungsmaßnahme nicht aus wichtigem Grund verweigert werden kann.
Etwas anderes kann gelten, wenn die Förderungspauschale nicht ausreicht, um eine Betreuung für ein aufsichtsbedürftiges Kind unter zumutbaren Anstrengungen zu erlangen.
Das dürfte aber nur ausnahmsweise der Fall sein. Im Grundsatz ist die Pauschale als eine Art Beihilfe dazu gedacht, eine abschließende Förderleistung auch in Fällen zu erbringen, in denen der Aufwand die Pauschale tatsächlich übersteigt.
Es sollte daher umgehend mit der Arbeitsagentur gesprochen werden, um eine Lösung zu finden.
während einer Maßnahme wird die Kinderbetreuung bezahlt - darum muss man sich natürlich kümmern