Arbeitslosengeld 1 und Kindergarten Ferien, bekomm ich trotzdem mein geld?

3 Antworten

Dann gibt es im Notfall ALG II ??

Schnuffy231 
Beitragsersteller
 30.06.2018, 22:45

Das glaub ich nicht, das ist ja wieder ne ganz andere Baustelle 😂😂

Grundsätzlich hast Du keinen Anspruch auf ALG-I, wenn keine Kinderbetreuung nachgewiesen werden kann und Du dem Arbeitsmarkt nicht mind. 15 Std./Woche zur Verfügung stehst.

Nun bist Du in einer Maßnahme - hier gibt es die Möglichkeit einen Zuschuß für Kinderbetreuung zu beantragen - dann mußt Du für die Zeit eine Betreuung suchen.

Die Förderung beträgt pauschal 130,00 EUR monatlich für jedes aufsichtsbedürftige Kind des Teilnehmers an der Maßnahme.

Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass aufgrund von Betreuungsaufgaben die Teilnahme an einer notwendigen Weiterbildungsmaßnahme nicht aus wichtigem Grund verweigert werden kann.

Etwas anderes kann gelten, wenn die Förderungspauschale nicht ausreicht, um eine Betreuung für ein aufsichtsbedürftiges Kind unter zumutbaren Anstrengungen zu erlangen.

Das dürfte aber nur ausnahmsweise der Fall sein. Im Grundsatz ist die Pauschale als eine Art Beihilfe dazu gedacht, eine abschließende Förderleistung auch in Fällen zu erbringen, in denen der Aufwand die Pauschale tatsächlich übersteigt.

Es sollte daher umgehend mit der Arbeitsagentur gesprochen werden, um eine Lösung zu finden.

während einer Maßnahme wird die Kinderbetreuung bezahlt - darum muss man sich natürlich kümmern