Kein Scheckheft, kein Bordbuch. Was nun?

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Wenn sie es nicht finden, ist der Wagen nicht mehr scheckheftgepflegt. Du kannst also vom Kaufvertrag zurücktreten oder dir den Wertverlust auszahlen lassen.


Genesis82  25.01.2016, 12:15

Falsch, Scheckheftgepflegt heißt nicht, dass das Scheckheft vorliegt. Es gibt sogar Hersteller, bei denen gibt es gar kein Scheckheft mehr. Der Händler muss dann allerdings auf andere Weise nachweisen, dass das Auto gemäß Scheckheft gepflegt wurde, also z.B. durch Rechnungsbelege oder Ausdrucke aus einem zentralen Register des Herstellers.

Rizi93  25.01.2016, 13:51
@Genesis82

Scheckheftgepflegt muss für den Käufer auch nachweisbar sein. Ohne serviceheft, wo alle wartungen hinterlegt sind, kann der Kunde auch keine garantieansprüche geltend machen.

Genesis82  25.01.2016, 14:12
@Rizi93

Selbstverständlich kann er das auch ohne Scheckheft nachweisen, z.B. mit Rechnungen. Außerdem werden die Inspektionen mittlerweile (und das heißt nicht erst seit kurzem, sondern bereits seit vielen Jahren) sogar bei vielen Herstellern online von den Vertragswerkstätten gemeldet. Wenn man dann mal einen Garantiefall hat und weder Rechnungen noch das Scheckheft dabei hat, kann eine Werkstatt trotzdem erkennen, dass die Inspektionen durchgeführt wurden und Garantiearbeiten durchführen. Und wie schon geschrieben: Es gibt sogar Hersteller, bei denen gibt es gar keine Scheckhefte mehr, es wird nur noch elektronisch erfasst.

Wichtig ist, was im Vertrag steht oder dir anderweitig eindeutig zugesichert wurde. Ein Inserat muss zwar auch den Tatsachen entsprechen, jedoch kann es immer zu einem Irrtum kommen oder es wurde versehentlich ein Haken falsch gesetzt.

Wenn das Auto aber scheckheftgepflegt ist und das originale Scheckheft verloren wurde, dann kann ein Ersatz ausgestellt werden. Wenn das Auto immer in der selben Werkstatt war, dann ist das auch relativ leicht zu machen, denn diese Werkstatt kann dann nachträglich die Eintragungen machen (natürlich nur, wenn die Wartungen auch wirklich durchgeführt wurden). Auch mit Rechnungen könnte der Händler den Nachweis erbringen. Sollte dir die Eigenschaft "scheckheftgepflegt" eindeutig zugesichert worden sein und der Händler kann keinen Nachweis erbringen, dann ist das Auto nicht vertragsgemäß und dir steht eine Entschädigung oder sogar Rücktritt vom Kaufvertrag zu.

Wenn es klar war,bzw.als ausgewiesen scheckheftgepflegtes Auto angepriesen wurde,würde ich entweder das Geld für die Ersatzbeschaffung (Werk,bzw.Nachforschungen bein den Vorbesitzern,Fahrt ,Telefonate) vom Verkäufer verlangen,geht er nicht drauf ein,das Fahrzeug ggf zurückgeben.Ist das Fahrzeug allerdings sehr günstig....und Betrügereien können nicht vermutet werden ( Km,Stand,abgenutzte oder Neue ! Pedalgummis,total ausgelutschte Sitze etc,dann das Handbuch beim Schrotthandel versuchen zu kriegen,einfach mal die Handschuhkästen angucken oder eben nachbestellen.Laß Dich mal fachkundig beraten,ggf.mal am Rande einen TÜV-Ingenieur um eine Einschätzung bitten.Beste Grüße

Hast Du die Kiste schon gekauft oder irgendwas unterschrieben?