Muss der Verkäufer haften?
Moin,
wenn ich mir ein gebrauchtwagen vom Händler kaufe und Zuhause merke, dass das Blinklicht und Standlicht defekt ist, wer würde dann haften?
Ich, weil ich es in der Probefahrt und Besichtigung nicht bemerkt habe oder der Verkäufer?
5 Antworten
Beim Gebrauchtwagenverkauf ist der Händler gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass Verkäufer zwei Jahre ab der Übergabe des Wagens dafür einstehen müssen, dass das Fahrzeug einwandfrei funktioniert.
- 24 Monate. Bei Gebrauchtwaren kann es auf 12 reduziert werden. Das muss dann aber schon Teil des Kaufvertrages sein, also der Händler muss nachweisbar drauf hingewiesen haben.
- Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Fehler, der zum Mangel führte, nicht vor Fahrzeugübereignung vorhanden war. (Beweislastumkehr)
Das ist schwierig, weil du nicht beweisen kannst, dass die schon beim Kauf defekt waren. Ansonsten gehört das zu den Verschleißteilen und fällt nicht unter die Gewährleistung, soweit ich weiß.
S gibt rechtlich keine Verschleißteile. Ist alles gleich.
Vorher hatten die Hersteller freie Bahn jeden Müll zu produzieren, wenns 1h nach Kauf kaputt ging, egal. Mit der Gewährleistung sollten sie gezwungen werden Produkte herzustellen die nicht baldigst den Löffel abgeben. Und weil das auch nicht so klappte wie erhofft, wurde später noch die Beweislastumkehr beschlossen.
Musst du auch nicht in den ersten 6 Monaten. Da muss dir der Verkäufer beweisen das das Ding zum Kaufzeitpunkt funktioniert hat.
Da wird grundsätzlich zwischen Verschleiß und Mangel unterschieden. Nur für Mängel haftet der Verkäufer, aber nie für altersgemäßen Verschleiß, egal wann der nach dem Kauf auftritt. Deswegen heißt das auch Mängelhaftung und nicht Rundum-sorglos-Paket.
Glaube kaum das ein Blinker/Standlicht ein Verschleißteil ist.
Glühbirnen sind grundsätzlich Verschleißteile. Wobei es auch auf das Alter und den Kilometerstand ankommt, ob der Verschleiß sozusagen altersgemäß ist.
Eine schöne Sammlung von interessanten Urteilen hierzu findest du übrigens hier:
https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/mangel-verschleiss-liste.pdf
Glühbirnen sind auch grundsätzlich veraltet.
Hallo 👋
Ich würde sagen du, weil du es bereits gekauft hast und das bestimmt dir niemand glauben würde.
LG
Und wenn ich das zwei Tagen später bemerke?
Dann auch.
Usn wer sagt das es nicht bei dir passiert ist? Lampen gehen schnell mal kaputt
Wenn der Defekt am Leuchtmittel liegt (Verschleiss), fällt es nicht unter die Gewährleistung. Liegt der Defekt jedoch am Blinkgeber oder beim Standlicht an etwas Anderem, kannst du deine Ansprüche anmelden. Einfach mal hin fahren und mit dem Verkäufer sprechen.
Der Händler haftet. Kannst reklamieren.
Kompletter Blödsinn