Kein Pflaster im Kindergarten?
BIn heute den ersten Tag wieder im Praktikum und prompt verletzte sich ein Kind beim Hinfallen am Knie. Da dort die Strumphose saß, scheuerte das natürlich und ich überlegte dem Kinder ein Pflaster zu geben. Daraufhin wurde mir gesagt, dies sei vom Gesetz her nicht mehr zulässig, aufgrund eventueller allergischer Reaktionen.... Ich glaub es geht los! Ist das inzwischen wirklich so? Gibts dafür irgendwo Belege? Danke für eure Hilfe
9 Antworten
Ich hab auch schon Diskussionen geführt. Die Mitarbeiter dürfen auch keine kleinen Wunden desinfizieren. Aber Pflaster aufkleben dürfen sie schon, sie haben einen Verbandskasten - bei uns gibt es diese Sensibel-Pflaster, die auch für Pflaster-Allergigker verwendet werden können. Notfalls könnte man mit etwas Mullbinde einen kleinen Verband anlegen - auch kein Hexenwerk.
Bin mir ganz sicher, dass in Kindergärten allgemein Verwirrung herrscht, was wann wo gegeben werden darf. Bis vor einem Jahr haben die MA z.B. Camomilla-Globuli gegeben, wenn ein Kind z.B. Bauchweh hatte - dürfen sie nicht mehr. Ebenso Panthenolsalben bei kleinen Hautabschürfungen oder Fenistil bei Mückenstichen: alles verboten.
Hab mich auch noch nicht so richtig daran gewöhnt. Mein Kurzer kam mit einer - vormals- blutenden Schramme an der Wange aus dem Kindergarten - ich hätte das desinfiziert.
Die richtige Vorgehensweise wäre dann: der Kiga hätte die Mutter anrufen müssen, damit sie das selbst macht oder mit dem Kind zum Arzt fährt - denn es war keine unmittelbare Gefährdung für das Kind vorhanden (so wurde mir gesagt)
Aber jetzt bin ich angefixt und werd mal sehen, ob ich irgendwo etwas Schriftliches zu dem Thema finde.
Danke fürs Sternli. Ich frag morgen im Kiga, und wenn ich da keine schriftlichen Hinweise bekomme, frag ich beim Träger nach... schön, wenn man Elternbeirat ist :-D
diese verordnung ist mir neu! grundsätzlich dürfen keine medikamente gegeben werden- aufgrund von allergischen reaktionen- aber pllaster?! wir geben diese in der kita! ich hoffe wir handeln da nicht fahrlässig :O) das weitere problem ist ja sonst unterlassene hilfeleistung- lol- am besten rufen wir bei jeder kleinigkeit die berufstätigen eltern an oder gleich die 112 !!!
Es ist durchaus richtig, dass es allergische Reaktionen auf Wundschnellverbände gibt. Die Zahl solcher Reaktionen sit aber vernachlässigbar gering.
Wenn man dich garnicht lässt bliebe noch ein Verbandpäckchen, das ist aber eine üble Wickelei. ;o)
Es gibt schon eine Pflaster- Allergie, die sollte allerdings von den Eltern angegeben werden. Ich finde es allerdings auch sehr seltsam, wenn es in einem Kindergarten kein Pflaster gibt...
jeder kindergarten muss einen verbandskasten haben! kann mir nicht vorstellen, dass es neue gesetze gegen das benutzen von pflastern gibt.
das wär total super! danke für deine lange antwort