Kein freier Tag bei Urlaub?
Laut Arbeitsvertrag arbeite ich montags bis freitgags von 8 - 18 Uhr ( 1/2 Std Mittag ), und samstags von 10 - 14 Uhr = Wochenarbeitszeit von 51,5 Std, wobei mir ein freier Tag pro Woche zusteht ( dieser ist auf dienstags festgelegt ) . Mein Urlaubsanspruch lautet auf 36 Tage pro Jahr, gerechnet auf eine 6-Tage-Woche. Nun meine Frage: Im letzten Jahr reichte ich für einen Montag einen Tag Urlaub ein und nahm tags darauf meinen freien Tag. In diesem Jahr trat ich an einem Donnerstag einen 2-wöchigen Urlaub an und hatte auch in dieser Woche dienstags meinen freien Tag. Mein Arbeitgeber ist der Ansicht, daß mir in besagten Fällen kein freier Tag zustünde, und will mir die beiden Dienstage als Urlaub abziehen, dies sei gesetzlich geregelt. Ist das korrekt ? Ich freue mich über fundierte Antworten und danke im Voraus !
8 Antworten
Im Bundesurlaubsgesetz ist von Werktagen die Rede, also von den Tagen Montag bis Samstag. Wenn im Arbeitsvertrag der bezahlte Erholungsurlaub auch in Werktagen angegeben ist, man aber nur fünf Tage in der Woche arbeitet, muss man den Gesamturlaubsanspruch ertmal in Arbeitstage umrechnen.
36 Werktage Urlaub entsprechen einen ununterbrochenen Urlaub von 6 Wochen. Wenn man 5 Tage in der Woche arbeitet, sind diese 6 Wochen also 30 Arbeitstage, die man der Arbeit fernbleiben darf aber trotzdem sein Gehalt bekommt.
Macht man an einem Montag Urlaub, reduziert sich der Resturlaubsanspruch um einen Arbeitstag. Macht man 2 Wochen Urlaub, reduziert sich der Resturlaubsanspruch um 10 Tage.
Es ist also tatsächlich so, dass bei einem Urlaubsanspruch von 36 Werktagen tatsächlich auch die freien Werktage mitgerechnet werden. Allerdings kann man selbstverständlich seinen Urlaub auch in der Nacht von Montag auf Dienstag enden lassen - genauso wie andere Arbeitnehmer ihren Urlaub in der Nacht von Freitag auf Samstag enden lassen und dann Montag wieder zur Arbeit erscheinen.
Am Ende der Berechnungen muss jedenfalls der Arbeitnehmer 30 freie Tage (die wie Arbeitstage bezahlt wurden) gehabt haben.
Um diesem Kuddelmuddel vorzubeugen, würde ich jedem Arbeitnehmer empfehlen beim Abschluss eines Arbeitsvertrages darauf zu achten, dass der Erholungsurlaubsanspruch in Arbeitstagen ausgedrückt wird. Das wäre dann wirklich eindeutig, weil nichts umgerechnet werden muss.
Hallo
Sieh bitte in deinen Arbeitsvertrag, steht dort "WERKTAGE" ist die Antwort von "heinmück" zutreffend. Steht dort "ARBEITSTAGE" ist deine Annahme richtig, dass der Freie Tag, bei Dir der Dienstag, nicht eingerechnet werden darf!
http://bundesrecht.juris.de/burlg/
MfG SB
Der freie Tag steht dir zu, wenn er nicht mitten im Urlaub ist. Also Montags arbeiten, Dienstags freier Tag und ab Mittwoch Urlaub.
Der dienstag existiert sozusagen nicht im Bezug auf das Arbeitsverhältnis. >Folglich kannst Du weder arbeiten noch Urlaub machen am Dienstag. gruß naibaf8989
Da Du ja nicht arbeitest und somit Dienstags auch keinen Anspruch auf Gleitzeit hast JA !
Was soll denn diese Antwort???