Minijob, Zeitung austragen, 6 Tage die Woche, Urlaubsanspruch?

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Arbeitet ein Minijobber fünf Werktage pro Woche, stehen ihm 20 Urlaubstage zu, auch wenn er nur zehn Stunden in der Woche insgesamt arbeitet. Arbeitet ein Minijobber nur an zwei Werktagen pro Woche, stehen ihm nur acht Urlaubstage (2 x 24 / 6) zu, auch wenn er zehn Stunden in der Woche insgesamt arbeitet.

Du hast, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Bei einer 6 Tage Woche sind das 24 Urlaubstage/Jahr.

Den vollen Urlaubsanspruch erwirbst du allerdings erst nach 6 Monaten. Vorher betraegt der Anspruch 1 Zwoelftel des Jahresanspruchs (bei dir also 2 Tage) fuer jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhaeltnisses (angebrochene Monate zaehlen nicht).

Gemeint sind damit keine Kalendermonate, sondern Einmonatszeitraeume. Faengst du also beispielsweise am 15. Januar an, endet der erste volle Monat am 14. Februar.

Endet das Arbeitsverhaeltnis vor dem 1. Juli eines Jahres, betraegt der Urlaubsanspruch im Austrittsjahr ebenfalls 1 Zwoelftel des Jahresanspruchs fuer jeden vollen Monat. Endet es nach dem 30. Juni und hat dann schon laenger als 6 Monate bestanden, besteht erneut der volle Jahresanspruch.