Zwangsversteigerung, was passiert mit Kaution der Mieter?
Hallo,
Frage aus der Sicht eines Mieters:
Wenn ein zwei Parteien-Haus Zwangsversteigert werden soll, von wem bekommt man als Mieter dann seine Kaution? Vom alten Vermieter noch? Von der Bank? Vom Käufer und zukünftigen Vermieter, bei Auszug?
Termin der Zwangsversteigerung ist am 08.06.2011 und eigentlich, wenn nichts unvorhergesehenes passiert würde der Mieter auch nicht ausziehen wollen.
Trotzdem stellt sich die Frage, denn man möchte ja wissen was mit dem Geld passiert
Sollte der Mieter sich vorsichtshalber einen Anwalt nehmen?
Vielen Dank schon mal für alle Antworten :)
4 Antworten
Die Kaution muß ja auf einem separaten, vom Vermögen des Vermieters getrennten, Sparkonto angelegt werden. So das sie nicht mit in die Insolvenzmasse eingeht.
Das würde ich, wenn nicht schon geschehen, noch vor der Zwangsversteigerung überprüfen.
Normalerweise geht die Kaution dann an den neuen Eigentümer/Vermieter, der sie dann bei Auszug des Mieters zurückzahlt.
Ausziehen muß der Mieter auch nicht.
Denn der neue Eigentümer muß den bestehenden Mietvertrag unverändert übernehmen.
BGB § 566 Kauf bricht nicht Miete
Danke für die Auszeichnung und das Kompliment
Die Kaution ist aus dem Versteigerungserlös zu gunsten des Mieters gesichert und geht ggf. auf den Erwerber, der als neuer VM fungiert, über.
Danke.. :)
Normalerweise muss der Vermieter die Kaution so anlegen, dass sie auf jedem Fall dem Mieter zur Verfügung steht, wenn er die Wohnung ordnungsgemäß verlässt. Wenn das nicht von vorne herein so festgelegt wurde, habt ihr ganz schlechte Karten. Greif mal einem nackten Mann in die Tasche. Ein Anwalt kostet dann nur zusätzliches Geld.
man kann nicht alles über ein kamm scherren,meist muß der neue käufe die bestehende verträge (miet,kaution usw) übernehmen
Was ist denn das für eine verwirrende Antwort?
"meist" heißt soviel, wie eventuell/vielleicht ... und der neue Eigentümer muss nicht "eventuell/vielleicht" den Mietvertrag übernehmen, sondern prinzipiell.
schehren
es richtet sich nach kauf-mietverträge, das bedeutet "meist" und nicht vewirrende antwort, denn das ist massgebend
je denke ich auch
nicht denken es ist so
das klingt beruhigend.. Danke :)