Kein Eintritt trotz Erwerb eines Tickets aus dem Vorverkauf. Wer ist im Recht?
Zu Silvester habe ich für 12 Euro ein Bändchen im Vorverkauf erworben, welches mich zum Eintritt in einen Club zu Silvester/Neujahr berechtigen sollte. Um 4 Nachts am Club angekommen, wurde mir de Eintritt verwährt, da der Club überfüllt war. Ist es jetzt meine Schuld, da ich so spät rein wollte oder hatte ich ein Recht hineingelassen zu werden. Kleidung, Alkohol, Benehmen etc. spielten keine Rolle. Meine Eltern haben eine Rechtsschutzversicherung. Lohnt es sich diese in Anspruch zu nehmen? Wenn Ihr antworten wollt, dann bitte unter Angabe der Rechtsgrundlagen. Es bringt mir nichts, wenn ich 10 unterschiedliche Antworten bekomme, da laut Rechtsprechung nur einer im Recht sein kann. Danke!
7 Antworten
Da wirst Du wenig Chancen haben, denn der Veranstalter kann argumentieren, dass der Club voll war und er aus Sicherheitsgründen niemanden mehr reinlassen kann. Ein ziemlich schlagendes Argument.
< laut Rechtsprechung nur einer im Recht sein kann.>
Blödsinn.
Ein Blick in die AGB des Veranstalters oder Ansage der das Hausrecht innehabenden security klärt: Sollte wegen Überfüllung oder aus anderen Gründen durch das Personal der Zutritt verweigert werden, hat man keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Bei Überfüllung erhalten neue Besucher eben erst dann Zutritt, wenn wieder Raum für zusätzliche Gäste vorhanden ist."
Meint: Dir war der Zutritt vorübergehend aus konkreten Sicherheitsgründen vorenthalten, nicht endgältig verweigert. Wer aber dann nicht abwarten kann und seine unveränderte Eintrittsberechtigung freiwillig aufgibt, hat eben Pech gehabt und kann daraus keinen Honig saugen :-)
G imager761
Der Türsteher kann viel erzählen, der Veranstalter entscheidet.
Der Vorverkauf fand in einem Hinterhof, also nicht im Club oder an einer Theaterkarten statt.>
Dann beweise das auch. Ein offizieller Vorverkauf war es dann wohl eher nicht. Und sonst hat imager völlig recht.
Du bist im Recht , denn du hast es im Vorverkauf erworben und für dich müsste man ein Platz "freihalten" du kannst sowas mit dem Kino vergleichen denn wenn du ein Ticken reserviert hast vor der Vorstellung muss auch ein Platz weniger frei sein also wende dich an das Unternehmen und verlang das Geld zurück ! LG XquizzleX
da laut Rechtsprechung nur einer im Recht sein kann
Womit du deine profunde Unkenntnis unter Beweis gestellt hättest.
Wegen derartiger Lappalien die Rechtsschutzversicherung zu bemühen, ist der beste Weg, um bald keine Rechtsschutzversicherung mehr zu haben.
Der Türsteher hat gesagt, dass wir nicht länger anstehen brauchen und unser Geld zurückbekommen werden, jedoch antwortet niemand auf mein Anliegen. Es gab keine AGBs, da es eine Privatveranstaltung von Studenten war. Der Vorverkauf fand in einem Hinterhof, also nicht im Club oder an einer Theaterkarten statt.