Türsteher lässt mich nicht mehr rein - ohne triftigen, ersichtlichen Grund... darf der das?
Hatte gestern Abend Folgende Situation:
Ich war mit meiner Freundin und einigen Freunden und Bekannten im Club feiern - Eintritt bezahlt, gute Stimmung, alles in Ordnung!
Dann irgendwann wollte ich noch ne Runde ausgeben und benötigte dafür eine neue Streifenkarte (so eine zum Vorab bezahlen und dann abstempeln lassen).
Diese Karten gab es außerhalb des Clubs direkt vor dem Eingang. Eines noch... ich war weder betrunken, noch aggressiv noch sonstwas, ehrlich einfach ganz normal, freundlich, nicht gedrängelt etc.
Also bin ich raus gegangen, Karte geholt und wollte wieder rein. Wohlgemerkt, es war dort draußen vor dem Club nicht viel los und der Türsteher hat mitbekommen dass ich blos ne Karte geholt habe. ABER: er baut sich vor mir auf und sagt mir stinkfrech in´s Gesicht:´´ Ne, kommst nicht mehr rein; wegen Überfüllung is jetzt zu``
Natürlich hab ich argumentiert mit:
´´Ich will doch blos wieder zu meiner Freundin ´´Hab meine Sachen noch da drin
(Stimmte auch!) ´´Hab noch Pfandmarken und das Geld will ich auch wieder``
etc.
Er einfach: ´´Nö, is zu``
Mir wurde das dann zu blöd und ich hab´s auch echt nicht eingesehen - einfach unverschämt und meinem Empfinden nach unwillkürliches, unrechtes (?!) Machtspiel! Außerdem hab ich bezahlt!
Also hab ich mich flink und zugegeben etwas forsch reingedrückt/reingestohlen als eine größere Gruppe aus dem Club rausgegangen ist. Der Türsteher wollte mir noch nach, doch ich war zu schnell und er hat mich nicht mehr erwischt.... Später beim Gehen hab ich mich dann auch an ihm vorbeigemogelt weil ich einfach keine Lust hatte mich von dem in irgend einer Weise vor meiner Gruppe vorführen zu lassen oder gar schlimmeres.
Aber was wäre wenn?? Wenn er mich erwischt und gepackt hätte?? Bin körperlich absolut kein Hämpfling und kann mich schon wehren... Aber wie wär das Rechtlich?? Schon klar, ich verstoße gegen das Hausrecht und begehe quasi Hausfriedensbruch in dem Moment - aber ich hab ja in dem Moment auch Rechte oder?
Was überwiegt??? Wie soll oder kann man sich anders verhalten als ich? (der ich mich wirklich einfach normal und freundlich gegeben habe)
Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten!!!
8 Antworten
Es ist zwar richtig, dass der Türsteher Hausrecht hat und Dich nicht reinlassen muss. Da Du aber schon drin warst (was natürlich jeder sagen kann), würde ich das mal mit dem Geschäftsführer klären.
Willkür der Türsteher ist nämlich auch nicht erwünscht. Es gibt schon klare Regeln, wen sie reinlassen sollen und wen nicht. Eventuell warst Du, als Du wieder rein wolltest mittlerweile zu betrunken (nach Meinung des Türstehers), aber dann müsste man genau genommen irgendwann den "Club" nach und nach räumen, weil die meisten im Laufe der Nacht sicher betrunkener werden, als sie sein dürften beim "Reinkommen".
Schreib doch mal einen freundlichen Brief nd frage höflich nach, wie Du zukünftig solch unangenehme Situationen vermeiden kannst?
Viel Erfolg!
bist du sicher, dass es genauso war? ich finde es etwas komisch, dass man erst aus dem club raus muss, um dann eine neue karte zu bekommen, wenn die alte voll ist. ich kenne einige clubs, und überall ist es so, dass der türsteher DRAUSSEN vor der tür steht und es diese karten (wenns welche gibt) im eingangsbereich gibt. und vorher für die karte bezahlen? das hört sich etwas unlogisch an?
wenn es allerdings so war, dann würde ich mich mal an die höchste stelle (geschäftsleitung des clubs) wenden und genau schildern was wie passiert ist und mich beschweren.
Was soll diese Wall of Text?
Der Club hat das Hausrecht und muss gar niemanden reinlassen. Fertig.
Ja er darf das. Weil er's kann.
1.) Türsteher dürfen sich zwar – wie jeder andere Bürger auch – in Notwehrsituationen unter Einsatz körperlicher Gewalt verteidigen, sie dürfen aber keinesfalls in den Aufgabenbereich der Polizei eindringen. Ihre Zuständigkeit ist örtlich durch die Grundstücksgrenzen (Wenn das an der Tür endet, darf er nur im Türrahmen stehen und nicht davor) und inhaltlich durch die Persönlichkeitsrechte der Gäste begrenzt. Im Konkreten heißt das, dass sie keine Personenkontrolle oder Personendurchsuchung erzwingen können. Solche Kontrollen vor der Tür sind stets freiwillig, jedoch ein Kriterium für den Einlass. Türsteher besitzen wie jeder andere das Festhalterecht nach § 127 StPO.
2.) Türsteher müssen (!) einen Sachkundenachweis haben. Einfach mal hinstellen geht heute nicht mehr. Desweiteren ist er dort als "Besitzdiener" tätig. Siehe dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Besitzdiener