Kein Auskunftsrecht mehr, wenn Anwalt eingeschaltet?
Guten Morgen Community,
ich befinde mich derzeit in der Schadenabwicklung eines unverschuldeten Verkehrsunfalls und habe mir hierzu vor vielen Wochen einen Anwalt hinzugenommen. Nun stellt sich leider heraus, dass dieser alles anders als zuverlässig ist, was dazu führt, dass ich heute einfach direkt bei der gegnerischen Versicherung anrufen und mich bzgl. des Bearbeitungsstandes informieren wollte.
Ich bekam jedoch keine Auskunft zu meinem eigenen Fall, da es hieß, ich wäre ja rechtlich vertreten und solle mich bei meinem Anwalt erkundigen. Das ist gewiss der richtige Weg, gesetzt den Fall, der Anwalt ist zuverlässig. Allerdings war mir ehrlich gesagt gar nicht bewusst, dass ich mit Beauftragung eines Anwalts selbst keine Auskunft mehr bekomme.
Ist das wirklich so? Es klingt befremdlich; wundern würde mich aber gar nichts mehr.
Danke Euch & LG,
1 Antwort
Der Anwalt ist jetzt dein rechtlicher Vertreter und die Versicherungen kommunizieren natürlich lieber mit einem Fachmann als mit einem Laien. Dein Anwalt ist allerdings verpflichtet, dir die gewünschten Auskünfte zu geben, soweit sie ihm vorliegen. Weigert er sich, könntest Du ihm das Mandat entziehen und einen anderen Anwalt damit beauftragen.