Arbeitslosengeld 1 rückwirkende zahlung?

3 Antworten

Es kommt nur darauf an wann du dich Arbeit suchend und arbeitslos gemeldet hat, fehlende Unterlagen und Nachweise können nachgereicht werden.

Wenn du dich also ordnungsgemäß gemeldet hast und auch keine Sperrzeiten verhängt werden können, weil du dich z.B. zu spät Arbeit suchend gemeldet hast oder ohne wichtigen Grund selber gekündigt bzw.die Kündigung selber zu verantworten hättest, dann gibt es auch rückwirkend ALG - 1 gezahlt.

Angenommen du hattest einen befristeten AV - der bis zum 31.12.2019 ging, du hast dich ordnungsgemäß 3 Monate vorher z.B. telefonisch erst einmal Arbeit suchend gemeldet, dann käme schon einmal keine Sperrzeit wegen verspäteter Meldung oder Eigenkündigung ohne wichtigen Grund nach § 159 SGB - lll in Betracht.

Dann hättest du dich am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos gemeldet und damit deinen erworbenen Anspruch geltend gemacht, ab diesem Tag stünde dir dann rückwirkend ALG - 1 für den Monat zu, auch wenn die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen würde und unverschuldet fehlende Nachweise erst später nachgereicht werden könnten.

Du bekommst es nachträglich ausgezahlt. Eventuell neu berechnet.

Ja. Die Antragsstellung ist relevant.