ALG1 Fühle mich ungerecht behandelt was kann ich tun?

10 Antworten

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Eine einmalige Verspätung,ist kein Grund für eine Kündigung,dann müsste man erst einmal eine Abmahnung bekommen !

Dann würde ich die Agentur für Arbeit,erst einmal um genaue Auskunft bitten,weshalb dir gekündigt wurde,weil dir das nicht mitgeteilt wurde und du dir keiner Schuld bewusst bist und erst darauf reagieren kannst,wenn dir der Vorwurf bekannt ist.

cool92 
Beitragsersteller
 23.09.2014, 14:04

Hallo , isomatte danke für deine hilfreiche Antwort. Werde mich dort erstmal erkundigen was mir genau vorgeworfen wird.

L.g

isomatte  25.09.2014, 09:19
@cool92

Danke für den Stern !

Hallo,

also irgendwas wird ja wohl gewesen sein, weil sonst wärest Du ja wohl noch bei diesem Arbeitgeber. Also nicht wieder einen auf Unschuldslamm machen. Dein ehemaliger Arbeitgeber hat ja nichts davon, wenn er irgendwas erzählt.

Außerdem sollst Du ja schließlich Stellung zu der bestandenen Situation machen, also hat man Dir auch mitgeteilt, was vorgefallen ist.

Nimm Stellung, wie es von Dir verlangt wird, was anderes wird Dir eh nicht übrig bleiben, denn alles andere lässt Dir das Arbeitsamt eh nicht durchgehen. Also antworte dort auch schnellstmöglich, denn Dir entstehen sonst eh nur Nachteile.

Nur Du selber weißt, was vorgefallen ist und vorgefallen wird einiges sein, darum ist es ja auch Deine Ex-Arbeitgeber. Und red Dich auch nicht auf irgendwas beim Arbeitsamt raus und gib diesem die Schuld, weil, wenn Du fleißig gewesen wärst, zuverlässig und Dir nichts hättest zu Schulden kommen lassen, dann würdest Du noch immer dort arbeiten.

Gruß

cool92 
Beitragsersteller
 23.09.2014, 14:08

Hallo , Minischweinchen

Ich kann natürlich nur rein Subjektiv aus meiner Sicht berichten und aus der war mein Arbeitsverhalten immer arbeitswillig.

Das mein Arbeitgeber nicht mit mir zufrieden war ist natürlich offensichtlich , da ich ja gekündigt wurde. Aber was genau mir vorgeworfen wird geht aus dem Schreiben vom AA nicht hervor.

Ich meine es ist ja genausogut möglich , dass man sein bestes gibt aber das dem Arbeitgeber nicht ausreichend ist. Dann wird einem schnell sowas wie arbeitsvertragswidriges Verhalten vorgehalten.

L.g

Maximilian112  23.09.2014, 14:13
@cool92

Nein, das ist kein vertragswidriges Verhalten.

Vertragswidrig wäre eher zu spät kommen, alle fünfe grade sein lassen, Unruhe auf Arbeit verbreiten, mehr Kaffee trinken als Arbeit zu verrichten.....

Wenn Du dem AG zu langsam warst oder zu Begriffsstutzig ist das nicht vertragswidrig.

Bin mir absolut keiner Schuld bewusst und weiß jetzt nicht wie ich auf das beigefügte Formular reagieren soll ich dem ich Stellung zu der ganzen Situation nehmen soll.

Was wird gabs denn zu meckern an Dir? Was wirft man Dir vor? Das muss doch da stehen.

cool92 
Beitragsersteller
 23.09.2014, 13:44

Es steht wirklich nichts explizites dort. Lediglich das ich mich vertragswidirig verhalten hab. Und dem ist nicht so.

Kann es sein, das du verhaltensbedingt gekündigt wurdest? Der AG muß gegenüber dem AA die Ursache der Kündigung angeben.

Wenn der Betrieb Arbeitskräfte sucht (?) kann er ja nicht hinschreiben betriebsbedingte Kündigung.

Du kannst Einspruch erheben wenn Du eine Sperre bekommen hast.

cool92 
Beitragsersteller
 23.09.2014, 13:47

hallo , maximilian

Mir wurde am letzten Arbeitstag die Kündigung pers. übergeben. Auf anfrage weshalb wurde mir keine konkrete Antwort gegeben.

Maximilian112  23.09.2014, 13:50
@cool92

Am letzten Arbeitstag? Und die Kündigungsfrist?

Wenn es eine fristgemäße Kündigung in den ersten 6 Monaten war brauch der Betrieb sie Dir gegenüber auch nicht zu begründen.

Das AA will es genauer wissen.

cool92 
Beitragsersteller
 23.09.2014, 13:53
@Maximilian112

Also die Kündigung innerhalb der Probezeit war nach 6 Monaten. Kündigungsfrist waren 14 Tage. Und der Knaller war das mein ehemaliger Arbeitgeber mir gesagt hatte ich solle zum Arzt gehen und mich krankschreiben lassen.

Maximilian112  23.09.2014, 13:58
@cool92
Ich wurde in der Probezeit gekündigt nach 3 Monaten.

...

Also die Kündigung innerhalb der Probezeit war nach 6 Monaten.

Du mußt Dich entscheiden. Nach sechs Monaten gibt es keine Frist von 14 Tagen.

cool92 
Beitragsersteller
 23.09.2014, 14:03
@Maximilian112

Ups , sorry war wohl ein Tippfehler den es waren 3 Monate nicht 6.

PS : Mir wird zudem auch eine Speerfrist angedroht.

Ich wurde bei meinem letzten Arbeitgeber in der Probezeit gekündigt. Daher ist es ja logisch betrachtet ganz klar , dass er mit meinen Leistungen nicht zufrieden war aber ist dieses Verhalten daher auch automatisch arbeitsvertragswidrig obwhol man sich immer angestrengt hat ?

Elfi96  23.09.2014, 13:46

Eine Kündigung innerhalb der Probezeit bedeutet mW nicht automatisch, dass dem AG die gezeigte Leistung nicht gut genug war. Vllt brauchte dich der AG, um ein Auftragsangebot schnellstmöglich fertig zu stellen, sprich: ihm war von vorn herein klar, dass er dich nur befristet benötigte. Aber das würde kein AG freiwillig zugeben. LG Elfi96

Warg1  23.09.2014, 13:51
@Elfi96

Kündigung während Probezeit heisst noch lange nicht, dass die wirklich nicht mit einem zufrieden waren. Kommt als Begründung aber natürlich gut. "wir hätten ihn ja behalten, wenn nicht er.."

Jaja.

Wie heisst es manchmal so schön im Personalwesen (was keiner zugibt): "Probezeit ist gut zum Überbrücken von saisonalen Personalspitzen. Die geben sich richtig Mühe und man wird sie leicht wieder los"

Glaub mal, so was hört man durchaus in Führungsrigen.

cool92 
Beitragsersteller
 23.09.2014, 14:00
@Warg1

hm warg1 da hast du recht. Langsam ergibt sich aus den Puzzel Stücken ein Bild.

Verdammt ungerecht , ich fang zwar in einem Monat mein Studium an ab bis dahin muss ich auch von irgendetwas Leben.

Danke für deine Antwort

Maximilian112  23.09.2014, 14:01
@Warg1

genau nach diesem Prinzip werden Leiharbeiter angefordert....