Kaution wegen Hund höher?
Hallo!
Wir sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung und haben auch schon so einige angeschaut. Bei einer Wohnung, die uns sehr gut gefällt, kam nun eine etwas unangenehme Überraschung: die Maklerin eröffnete uns, dass man bei Haltung eines Hundes die Kaution in eine weitere Kaltmiete erhöhen würde, also anstatt zwei drei Kaltmieten verlangen würde.
Ist so etwas überhaupt rechtens? Denn für evtl Schäden durch den Hund, einen anderen Grund hierfür kann ich mir jedenfalls nicht erklären, haben wir doch eine Haftpflichtversicherung.
10 Antworten
Der Vermieter darf bis zu drei Nettomieten als Kaution fordern. Er bliebe deshalb im Rahmen des Zulässigen. Da gibt es nichts dran zu deuteln, wenn er statt zwei drei NM fordert, mit welcher Begründung auch immer.
Hallo,
ja, das habe ich schon häufig gehört und ist für mich auch absolut nachvollziehbar.
Auch Hunde verursachen Schäden und diese können ganz schön ins Geld gehen. Ständig bepinkelte Böden riechen auch noch, wenn der Mieter längst ausgezogen ist - zerkratzte und zerstörte Türen und Zargen sind ärgerliche und teure Hinterlassenschaften etc. pp.
Da ist es durchaus gerechtfertigt, wenn der Vermieter sich finanziell absichern will.
Und nein, nicht jede Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt für Schäden an Mietobjekten auf. Außerdem kann man so eine Versicherung ja kündigen, sobald man die Wohnung bezogen hat - der Vermieter kann das ja gar nicht kontrollieren.
Die Kaution darf laut Gesetz maximal der 3-fach Monatsmiete entsprechen. Das gilt bedingungslos ob mit oder ohne Hund.
Es spielt also von daher überhaupt keine Rolle, ob wegen dem Hund die Kaution auf 3 Kaltmieten gesetzt wird. Das darf der Vermieter in jedem Fall auch ohne Hund.
Von daher ist das rechtens und vollkommen akzeptabel.
3 Kaltmieter darf der Vermieter verlangen... Du hast schon Recht, dass du dafür eine Haftpflichversicherung hast.
Aber 3 sind eben erlaubt.
Das kann jeder Vermieter handhaben wie er möchte.
Und eine Haftpflichtversicherung für den Hund kann man ja jederzeit kündigen und dann bleibt der Vermieter evtl. auf dem Schaden sitzen.