Darf der Vermieter eine Kaution für das Halten von Haustieren verlangen?
Hallo,
wir haben eine tolle Wohnung gefunden, aber zuerst hiess es, dass Haustiere verboten wären. Wir haben aber 2 Katzen. Dann redete die Maklerin mit dem Vermieter und sie teilten uns mit, dass der Vermieter mit der Katzenhaltung einverstanden wäre, falls wir eine Kaution zahlen würden. Ist das denn zulässig? Dürften wir dann zB auch einen Hund halten, wenn wir sowieso schon die Kaution bezahlen?
viele Grüsse
Karina
9 Antworten
Eine Kaution ist üblich, aber nicht Pflicht. Sie soll den Vermieter vor Kosten schützen, die durch Mieter verursacht werden, aber niemals gezahlt werden. Ohne Haustier hätte der Vermieter wahrscheinlich gar keine Kaution verlangt, die bis zu 3 Kaltmieten erlaubt ist in der Höhe.
Das ist eine sehr gute Idee die ich mir merken werde.
Ich bin übrigens beides - Katzenhalter und Vermieter. Gerade Wohnungskatzen die nie nach draussen kommen neigen zu neurtotischen Verhaltensweisen und können immense Schäden anrichten.
Es gibt keinen Grund warum ein Vermieter sich nicht gegen dieses Risiko absischern sollte.
DP - der sich vielleicht gerade unbeliebt gemacht hat.
Der Eigentümer einer Wohnung darf seinen Mietern entgegenkommen und lösungen anbieten, das ist völlig legal. Der muss den Mieter mit seinen Tieren nicht zwangsweise ablehnen.
Wenn der Vermieter nur zwei Katen genehmigt gilt das nicht für einen Hund, das ist eine andere Spezies. Man muss sich an den Vertrag halten.
:-))) Interessant!
Das ist bei Ferienwohnungen durchaus rechtsüblich, bei regulären Mietwohnungen ungewöhnlich. Rechtlich spricht aber nichts dagegen, grundsätzlich ist man hier vertragsfrei.
Da Katzen üblen schaden anrichten können, wenn sie die Tür zum Kratzbaum erklären, ist der Wunsch nach Kaution verständlich und zulässig. Ich glaube, dass die Erlaubnis nur für die beiden schon existierenden Katzen bezieht. Weitere Haustiere würden eine weitere Genehmigung brauchen.