Kaufvertrag mit Reitbeteiligung?
Hi,
ich bin in Begriff ein Zweitpferd zu kaufen. Aktuelle Besitzerin verkauft das Tier aus einer Notlage heraus (Krankheitsbedingter Ausfall auf der Arbeit -> weniger Geld).
Wenn es zu einem KV (Kaufvertrag) kommt, möchte sie aber Reitbeteiligung bleiben, dies natürlich gegen eine gewisse Kostenübernahme.
Da ich bereits ein Pferd besitze und einen KV schon mal gesehen habe, frage ich mich, ob die RB in den KV überhaupt mit hinein darf, oder eine wirkungslose Floskel ist.
Ich würde die RB gerne separat vertraglich regeln (Zeitpunkt ab wann gültig, wie oft im Monat, welche Unkosten, Sachschädenmeldung, Versicherung, was gemacht werden darf/ muss) und den KV einfach als normalen KV abschließen.
Besserer Weg, bzw. rechtsgültig so?
Gesetzt den Fall ich wechsel den Stall oder muss beruflich weg ziehen und die Pferde kommen mit, würde ich ja sonst gegen den KV verstoßen, weil ich der RB damit die Möglichkeit nehme, das Tier noch zu reiten, wie vertraglich vereinbart...
Wie seht ihr das?
3 Antworten
ja und sie will es eben deshalb im kv haben
damit sie davor sicherheit hat
das ist ein klassischer interessenkonflikt
Nicht, wenn sie einen klaren Nachteil darstellen und das "Verbot" eines Umzugs ausserhalb der Reichtweite der RB ist ein klarer Nachteil ;)
das siehst du ganz falsch
sie verbietet dir ja den umzug nicht
das ist eine ganz normale klausel, die dich nicht über die maßen benachteiligt
Doch, sollte im KV stehen: Ich darf RB bleiben und ich ziehe weg und sie kommt nicht mit, dann verstoße ich gegen den Teil des KV, der besagt, dass sie RB sein darf. Und somit habe ich einen klaren Nachteil: Ich muss in ihrer Reichweite bleiben, ich darf sie als RB nicht riegeln oder ggf. sogar bei Streitigkeiten entfernen, weil KV.
ja, mach halt
wenn ich ein haus kaufe und der verkäufer ein lebenslanges wohnrecht will, schränkt mich das über alle maßen ein
ich kann das nicht nutzen, nicht gut verkaufen und sein beleihungswert ist gering
ich kann das trotzdem machen
Das lebenslange Wohnrecht steht separat und ist von Klauseln des Aufhebens ausgenommen ;)
ja, damit ist es geschützt
aber du willst ihr dingen doch eben nicht schützen, du sagst, dass es dich über die maßen benachteiligt
was das wohnrecht auch tut
du kannst verträge an bedingungen binden, das ist kein problem
poste mal den §
433?
Also ich persönlich würde mir niemals die alte Besi als Reitbeteiligung nehmen und sie dann noch in den KV mit reinnehmen. Würde nur Konflikte geben.
ich bin keine Juristin, aber ich würde mich nie darauf einlassen, eine ehemalige Besi als RB zu nehmen. Das gibt doch ständig Konflikte mit der Rolle als Besi/RB.
Der rechtlich aber nicht bindend ist, denn der KV darf dem K nicht zum Nachteil gestaltet werden, habs gerade nachgelesen, also danke aber habs gefunden.