Widerruf Kaufvertrag von meinen beiden Katzen möglich?
hallo ihr lieben, ich habe vor einer woche schweren herzens meine beiden kater an eine familie verkauft, grund war, dass einer meiner kater mir vor kurzem schon mal ein paar tage weggeblieben ist, weil ich ihn runtergelassen habe, er kannte das halt nicht ich hatte das gefühl bei dem schönen wetter er wollte mal raus, der andere aber nicht. hab ihn aber wieder oben gehabt. ansonsten waren das beides wohnungskatzen. es sind brüder, die kann man nicht trennen. nun bereue ich das sehr. sie sind mir ja beide doch sehr ans herz gewachsen. mit den neuen besitzern hab ich gesprochen, dass ich die beiden wieder zurück haben möchte, ihnen auch den kaufpreis und die unkosten zurückerstatten würde. sie sind bis jetzt noch uneinsichtig, weil sie mit haus und garten versuchen zu punkten, doch im moment sind ja beide zum angewöhnen noch drin in der wohnung.
ich hab gestern meinen widerspruch zum kaufvertrag abgeschickt, innerhalb der 14 tage lt. gesetz. nun hab ich gelesen, dass ich das als verkäufer nicht kann, nur bei fernabsatzverträgen...die anbahnung des verkaufs war über ebay kleinanzeigen, die abholung und kaufvertrag in meiner wohnung. ist das noch ein fernabsatzvertrag?
was ist bei verkauf privat an privat...welches gesetz gilt denn da insbesondere bei tieren?
sie meint, dass sie sich schon an die katzen gewöhnt habe, also nach den paar tagen, ich hatte sie immerhin 1 1/2 jahre...warum gibt es kein widerrufsrecht für den verkäufer, immer nur bei mangel für den käufer, das ist doch ungerecht...lg petra
5 Antworten
ich hab gestern meinen widerspruch zum kaufvertrag abgeschickt, innerhalb der 14 tage lt. gesetz.
Was für 14 Tage?
nun hab ich gelesen, dass ich das als verkäufer nicht kann, nur bei fernabsatzverträgen...die anbahnung des verkaufs war über ebay kleinanzeigen, die abholung und kaufvertrag in meiner wohnung. ist das noch ein fernabsatzvertrag?
Unabhängig davon, ob das ein Fernabsatzgeschäft ist (neuerdings heißt es "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge) greift das nur, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft.
Du bist 1. kein Unternehmer und 2. hätte nur der Verbraucherkäufer das Widerrufsrecht, nicht der Unternehmerverkäufer.
was ist bei verkauf privat an privat...welches gesetz gilt denn da insbesondere bei tieren?
Das BGB gilt hier. Du als Verkäufer wirst die Kaufsache nie wiedersehen, es sei denn du kaufst sie zurück.
warum gibt es kein widerrufsrecht für den verkäufer, immer nur bei mangel für den käufer, das ist doch ungerecht.
Einem erwachsenen Menschen unterstellt der Gesetzgeber den Grips, die Tragweite von Verträgen zu erkennen. Wenn du es nicht kannst, ist das dein Problem.
gilt das dann auch weil vertrag in der wohnung gemacht wurde nicht als fernabsatzvertrag?
danke für die antwort, die anzeige war aber über ebay...
Tut nichts zur Sache.
gilt das dann auch weil vertrag in der wohnung gemacht wurde nicht als fernabsatzvertrag?
Nochmal: Es greift nicht das Fernabsatzrecht. Du bist kein Unternehmer. Und selbst wenn du Unternehmer wärst, hättest du als Verkäufer kein Widerrufsrecht.
Soo einfach, wie Du Dir das vorstellst, ist das nun auch wieder nicht.
Zum einen sollte man sich vorher überlegen, ob man Katzen will und wenn ja, verkauft man die nicht einfach so, nur weil sie sich nicht so verhalten, wie man es gerne hätte.
So sehr scheinen Dir die Katzen ja doch nicht ans Herz gewachsen zu sein, denn sonst hättest Du sie nicht verkauft. Da es den Katzen anscheinend bei den neuen Besitzern ja gut geht, solltest Du sie einfach da lassen, denn Katzen sind immerhin Lebewesen und die schiebt man nicht einfach so rum.
Dass es für Verkäufer kein Widerrufsrecht gibt, finde ich in so einem Fall nur höchst gerecht, denn man holt sich keine Tiere, verkauft sie und will sie dann wieder zurück. Leider weiss ich nicht, wie das vom Gesetz her aussieht, aber für Deine Katzen wäre es besser, wenn Du sie dort bleiben liessest.
Ich persönlich würde als neuer Besitzer die Katzen jedenfalls nicht zurückgeben, denn man gewöhnt sich wirklich in ein paar Tagen an so ein Tier.
Du hast keine Chance die Katzen zurück zu bekommen. Es sind NICHT länger "Deine", DU selbst hast sie rechtsgültig verkauft.
Außerdem haben sie es bei den neuen Besitzern besser als bei Dir wie Du sagtest, denn sie haben dort Freigang.
unter welchen besonderen gründen bgh urteile oder so könnt ich sie ggf. trotzdem zurückbekommen, gibts da denn gar nichts? sie stellt sich momentan wieder stur der mann würde das wohl tun, denke ich die zurückgeben...sie hatte mir auch in einer whatsapp am mittwoch geschrieben sie würden sie frühstens samstag bringen können, hat das beweiskraft...also sie wollte ja dann schon mal...
danke euch allen für die antworten, sie hätten freigang, ich hatte schonmal einen kater, der ist immer abends mit hoch gekommen, das hat bei dem hier nicht geklappt, denke aber mit geduld würd ich das auch hinbekommen...
Moin,
widerrufsrecht gilt bei Verträgen zwischen Unternehmer und Verbraucher. Liegt hier nicht vor, da ihr beide Privatleute seid.Es gibt also kein Widerrufsrecht. Du hast keinen Anspruch deine Katzen zurück zu bekommen.
Nun ja - bevor man seine Tiere verkauft sollte man sich das gut überlegen. Das macht man nicht mal "einfach so".
Und ja - der Käufer hat hier eindeutig die besseren Karten. Sei doch froh, daß Deine Katzen ein gutes Zuhause haben in dem sie Freigang haben können. Es gibt nichts schöneres für eine Katze als nach draußen zu können.
Stell Deinen Egoismus also mal ein bisschen "hinten an". Du hast die Tiere verkauft - es geht ihnen gut. Handel mal im Sinne der Tiere. Oder willst Du sie jetzt wieder in Deine Wohnung sperren ? Und was wenn es nicht gut geht ? Verkaufst Du sie dann wieder ?
Überdenke das nochmal.
danke für die antwort, die anzeige war aber über ebay...