Gibt es eine "Reitbeteiligungs Versicherung" für Minderjährige?

6 Antworten

Die Tierhalterhaftpflicht mit Fremdreiterversicherung ist ja wohl selbstverständlich. Zusätzlich solltest Du einem Reitverein beitreten, denn auch hier bist Du über den Verein versichert. Dann werden Deine Eltern ja eine allgemeine Haftpflichtversicherung haben.

Für Dich als Reiterin wäre eine Unfallversicherung on Top noch ganz gut.

Hallo xfilouxhorstx,

Ich denke auch, dass du keine weitere Versicherung brauchst. In Falle eines Unfalles bist du Haftpflicht- und kranken versichert. Außerdem ist das Pferd über die Besitzerin Haftpflicht versichert. Wenn die Betreuerin eine Versicherung für "Gastreiter" hat, muss sie namentlich angeben, wer ihr Pferd reitet. Wenn sie das gemacht hat, bist du dort mit versichert.

Ich konnte dir helfen

Sarah1914

xfilouxhorstx 
Beitragsersteller
 17.05.2016, 17:53

Dankeschön nochmal!

  Ich habe vor kurzem eine Rb gefunden und bin 15 J. Alles Schön und gut ! Die Besitzerin des Pferdes ist voller Begeisterung zu den Stallbesitzern gelaufen und hat alles erzählt.

Sorry - aber was du schreibst ist falsch.

Denn du hast keine Reitbeteiligung gefunden, sondern du bist die Person die die Reitbeteiligung an einem Pferd ausübt, das dir nicht gehört.

Bitte noch diese Frage beantworten. Danach ist eine Antwort möglich.

1. ist ein Vertrag zwischen der Eigentümerin des Pferdes und deinen Eltern zustande gekommen, worin  deine Eltern bestätigten, dass das 15 jährige Kind (also Du) das Pferd reiten darf und deine Eltern auch die Verantwortung dafür übernehmen.

Gruß N.U.

xfilouxhorstx 
Beitragsersteller
 17.05.2016, 17:40

Tut mir leid für meine falsche Formulierung :)

Also ein Vertrag mit Unterschreiben + allem drum und dran ist nicht mit bei. Meine Eltern haben aber mit der Besitzerin des Pferdes ausführlich gesprochen wo dieses Thema auch angesprochen wurde. Aber die Verantwortung dafür würden sie übernehmen oder haben es schon. Ich war bei diesem Gespräch nicht dabei.

Apolon  17.05.2016, 18:04
@xfilouxhorstx

Als wir noch Pferde hatten, durften nur Reitbeteiligungen mit einem Vertrag bei uns reiten.

Denn es muss auch sichergestellt werden, welche Aufgaben diese RB haben, was sie mit dem Umgang mit dem Pferd beachten müssen und für was sie die Verantwortung zu übernehmen haben.

Außerdem haben wir uns immer überzeugt, dass die RB auch in der Lage war mit dem Pferd umzugehen und das wichtigste, dass sie überhaupt reiten konnte.

Empfehlenswert ist für eine RB auch, dass die Eltern für sie eine Unfallversicherung abschließen.

Frage deine Eltern, ob ein Vertrag zwischen der Pferdehalterin und deinen Eltern besteht.

Wenn dieser Vertrag richtig ausgestellt ist, dient er auch als Sicherheit für die RB, sowie für deren Eltern.

http://www.pferdekanzlei.de/news/reitbeteiligung-reitbeteiligungsvertrag-haftung/

xfilouxhorstx 
Beitragsersteller
 17.05.2016, 18:52
@Apolon

Also Probereiten wäre sowieso mit dabei keine Frage :) und Unfallversichert bin ich. Es besteht kein Vertrag wurde mündlich abgeklärt.

Apolon  17.05.2016, 18:55
@xfilouxhorstx

Und bei einem Schadensfall, wird jede Partei auf seiner Meinung beharren und dann bleibt nur der Weg übers Gericht.

Auf solch eine Sache sollte man sich nicht einlassen.

xfilouxhorstx 
Beitragsersteller
 17.05.2016, 19:05
@Apolon

Mh. Es ist jedoch nicht bei jedem gleich, wir kennen die Besi. auch schon etwas länger als ich noch meine alte Rb hatte (auch ohne Vertrag) und können ihr auch Vertrauen FALLS was passiert. Ich denke bei Ihr würde es nicht bis aufs Gericht gehen.

Aber noch mal zum eigentlichen Thema, gibt es hier für mich außer der Unfallversicherung sonst noch irgendwelche Versicherungen ? Und geht das ganze hier was Sie beschrieben haben auch ohne Vertrag?

Apolon  17.05.2016, 19:30
@xfilouxhorstx

Eine weitere Versicherung müssen deine Eltern für dich nicht abschließen.

Die Pferdehalterin muss in ihrer Pferdehalterhaftpflicht nachschauen ob du namentlich eingetragen werden musst.

Natürlich geht eine Reitbeteiligung auch mit mündlicher Absprache, ist aber nicht empfehlenswert.

Selbst unter den besten Freunden sollte man einen schriftlichen Vertrag eingehen, denn viele Freundschaften sind schon an solchen Lappalien wie "Vertrag ist unwichtig" zerbrochen.

xfilouxhorstx 
Beitragsersteller
 17.05.2016, 19:39
@Apolon

Alles Klar danke für Ihre hilfreiche Antwort :)lg. 

Das einzige was du und die Besitzerin tun könnt, ist das sie dich namentlich bei ihrer Tierhalterhaftpflicht als Reitbeteiligung einträgt, dann ist eigendlich schon alles erledigt.

Das alles gilt ja nur für Schäden, die das Pferd unter deiner Aufsicht verursacht, hat also nichts mit deinem Alter zu tun.

Für Schäden an deiner Person hast du eine Unfallversicherung und für Schäden die du selbst verursachst haben vermutlich deine Eltern eine Haftpflicht für sich und dich.

Gastreiter oder Fremdreiter bist du aber keiner.

Du bist eine RB und die muß in vielen Verträgen namentlich genannt sein. Dann ist alles o.k.