Kaufvertrag - noch gültig oder abgebrochen?
Ich hatte Probleme mit einen Verkäufer, der mich mit einen Anwalt drohte auf Ebay Kleinanzeigen, da wir vermeintlich einen Kaufvertrag gemacht hätten und ich nicht austreten darf ohne Einverständnis der Verkäufer. Ich bat jedoch an, meinen Pflicht zu erfüllen aber er anscheinend möchte das Ganze nicht mehr machen?
Jedoch antwortete er ein Tag später mir anscheinend ironisch. Kann man dieses Antwort beurteilen, dass er nun vom Kaufvertrag zurückgetreten ist?
Ich selber bin persönlich gehörlos und habe deshalb Schwierigkeiten die Sprache richtig zu verstehen und beurteilen.
Ich möchte sicherstellen, bevor ich einen neuen Laptop aus dem Internet kaufe und dann später einen Brief vom Anwalt bekomme, weil ich den Kaufvertrag meine Pflichten nicht erfüllt habe.
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Sofern bereits ein Kaufvertrag geschlossen wurde (kann man anhand des kurzen Chatausschnitts nicht erkennen), duerfte die letzte Nachricht des Verkaeufers so zu verstehen sein, dass dieser die Aufhebung des Kaufvertrages angeboten hat. Dieser hast du dann anschliessend zugestimmt. Somit ist der Fall erledigt.
Da kann man streiten, aber der letzte Satz klingt so, als wäre auch für ihn das Thema gestorben.
Grundsätzlich besteht der Vertrag in einem Angebot und einer Annahme, sowie der anschließenden Erfüllung.
Den gesamten Verlauf müsste man kennen, aber es sieht so aus, als ob Ihr noch im Aushandeln der Modalitäten seid und nicht zu einer Einigung gefunden habt - insofern auch kein Vertrag zustande kam.
Ich sehe hier keinen Kaufvertrag, ihr habt beide eurer Interesse bekundet aber ich sehe nicht das ihr gegenseitig die nötige Willenserklärung abgegeben habt, vielmehr sehe ich nur das jemand den Laptop nicht mehr verkaufen will.
Rein juristisch ist mit seiner letzten Aussage der Vertrag erloschen.
Wieso, was hat Gehoerlos damit zu tun. Hab mehrere gehoerlose Freunde, da ich die Menschen nach ihren Taten beurteile und nicht nach ihren Behinderungen.
Ohnehin ist höchstwahrscheinlich gar kein Kaufvertrag geschlossen worden. Wenn eine persönliche Besichtigung vereinbart wurde, dann ist noch kein Vertrag geschlossen worden, denn sonst wäre die Besichtigung ja sinnlos