Kaufvertrag fälschen?
Hallo, ein bekannter hat sich bei ebay kleinanzeigen ein Aufsitzrasenmäher von stiga für 2500€ gekauft. Da er bei einer Polizeikontrolle mit 4 gramm Marihuana erwischt haben, dachten die, er wäre ein dealer. Nun haben sie sein Haus durchsucht und unter anderem auch seine Garage und haben den Aufsitzmäher festgestellt und gehen davon aus, daß der geklaut ist/von Geld aus Drogenhandel finanziert wurde. Wenn ich ihm einen Kaufvertrag mache, trotz das ich ihm den nicht verkauft habe, mache ich mich denn Strafbar?
8 Antworten
Den Unsinn solltet ihr am besten lassen. Er wird doch noch wissen wo der Verkäufer davon wohnt und sich dann bei ihm melden und eine bestätigung bekommen das er es bei ihm gekauft hatte und es vorher von ihm war.
Sie können auch über Ebay Kleinanzeige prüfen ob es so eine Anzeige gab bzw. mit wem man gehandelt hatte. Und dann auch Kontakt mit dem richtigen VK haben um die Sachen zu überprüfen.
Wenn du behauptest das du der VK gewesen bist, müsstest du beweisen das es vorher dein Gerät war: Wo du es gekauft hattest etc. Sie werden das prüfen und dann merken das es gelogen ist.
Wenn alles legal gemacht wurde, braucht er keine Angst zu haben und überlegt eine dummheit mit Betrug und Urkundenfälschung machen wollt. Da bekommt ihr/du dann noch größeren Ärger.
Die würden sicherlich ein Nachweis über die Zahlung haben wollen, oder das du nachweisen kannst, wo du den Mäher her hast, oder gekauft hast.
Das würde ich nicht machen, das geht warscheinlich in die Hose.
Die Geschichte ist aber wirklich toll😂 lächerliche 4 gramm und kauft sich von erdealten Geld einen Aufsitzmäher. Das ist dann der King vom Görlitzerpark 🤣
Kommt drauf an wieviel das war aber welcher dealer kauft sich denn einen Aufsitzmäher 🤣 die Dinger sind ja auch nicht ganz billig, da musste warscheinlich schon einiges mehr umsetzten. Mit 4 gramm wird das nichs, auch nicht mit 40 oder 400g.
Ich würde die Finger davon lassen, hinterher heißt es noch: du hast dabei mitgemacht oder wusstest davon oder sowas.
Ganz so einfach mit der "Dealer"Sache und der darauf folgenden Durchsuchung ist das nicht. Wenn er bei der Kontrolle 4 Gramm dabei hatte, dann muss es schon mehr als einen Anfangsverdacht für Handel geben. Und beim Rasenmäher geht es auch nicht darum ob er ihn legal gekauft hat, klar hat er ihn irgendwoher gekauft, sondern darum, woher das Geld stammt mit dem er ihn bezahlt hat. Der Unterschied ist klein aber fein. Du begehst eine Straftat -Urkundenfälschung- und reitest ihn ebenfalls mit einer solchen Straftat rein, da er ja ebenfalls daran beteiligt ist.
So, und jetzt lies dir mal noch den § 258 StGB durch -vor allem das Strafmaß- für weitere Gedanken zu diesem und anderen Fällen gleicher Art.
Stimmt. Er wurde in seinem Auto mal mit 3 kg angehalten.
Dann musst du dich nicht wundern, womöglich waren die 4 Gramm auch portionsfertig abgepackt... und dann dürfte er kein gemeldetes regelmäßiges Einkommen haben wie ich das mal einschätze
Dann könntest selbst du davon ausgehen, daß er ein Dealer ist. Warum schreibst du es nicht gleich in der Frage ? Du solltest ehrlich sein, auch beim Kaufvertrag. Falsche Angaben sind zurecht strafbar. Es ist durchaus denkbar, daß der Rasenmäher nicht rechtmäßig erworben wurde. Es wird sich herausstellen bei den Ermittlungen
Ja das ist Vorsätzlicher Betrug und Urkundenfälschung!
Warum holt sich dein Bekannter denn nicht für den Rasenmäher einen Kaufvertrag bei dem ehemaligen Nachträglich?
Bei 4 Gramm Grünem kommt es eigentlich nicht zu einer Hausdurchsuchung.. es sei denn er ist in anderen Dilemmas vorbestraft..
Die polizei weiß ja nicht, ob ich wirklich nicht der Verkäufer bin oder nicht
Sie werden es überprüfen ob du vorher ein Gerät hattest, kann auch sein das sie über die Seriennummer den ursprünglichen VK ausfindig machen können. Aber, wenn es nicht als gestohlen gemeldet können sie nichts machen, denn sie müssten auch beweisen können das es geklaut ist.
Und falls sie doch fragen, woher du den gekauft hast? Oder wie er ihn bezahlt hat (bar etwa?)? Und was mit dem Geld passiert ist? Bist du dir sicher, dass du einem ausgebildeten Vernehmungsbeamten bei einer für dich stressigen Konfrontation so elegant ins Gesicht lügen kannst, dass er nicht merkt, dass du ihn beflunkerst?
Das ist eine sehr blöde Idee! Lass es bleiben.
Das ist irrelevant.
Ja, damit machst du dich strafbar.
Er hat ja mehrmals Drogen besessen