Ebaykauf abgebrochen als Verkäufer, besteht der Kaufvertrag noch?

3 Antworten

PACTA SUNT SERVANDA - VERTRÄGE MÜSSEN EINGEHALTEN WERDEN

Hallo Hendrik,

die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag sind eindeutig und unmissverständlich.

Im Folgenden erhältst du einen allgemeinen Überblick über die rechtliche Lage im Bezug auf eBay-Verkäufe.

Rechtliche Informationen für private Verkäufer

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz

Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den § 6 der eBay-AGB festgelegt. 

Sie sind als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben - gleich ob Sie privater oder gewerblicher Verkäufer sind. Ist die Ware bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu.

Bei Vorliegen eines Mangels bei der Übergabe der Sache kann der Käufer grundsätzlich:

  • Wahlweise Lieferung einer neuen Sache oder Reparatur der mangelhaften Sache verlangen (sog. Nacherfüllungsanspruch)
  • Bei Fehlschlagen, Unmöglichkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung durch den Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern
  • Bei Verschulden des Verkäufers Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen
Gewährleistungsrechte des Käufers

Für diese Ansprüche gilt grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren (§ 438 BGB).

(Quelle: eBay-Rechtsportal)

Du schreibst:

ich musste aufgrund eines zurückgekommenen Artikels ein Angebot beenden!

Meine Frage:

  • Was muss man sich unter dieser Aussage vorstellen?
  • Warum bist du nicht in der Lage den Artikel wie vereinbart zu liefern?

Gut zu wissen:

In der Tat hat der Käufer die Möglichkeit, nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung des Vertrags, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Das Abstraktionsprinzip:

Durch den Kauf der Sache erwirbt der Käufer noch kein Eigentum - sondern lediglich einen Anspruch, auf Übereignung einer Kaufsache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Im Klartext heißt das:

Es spielt überhaupt keine Rolle, aus welchen Gründen der Verkäufer die Ware nicht liefern kann. Der Verkäufer muss notfalls für Ersatz sorgen!

Fazit:

Das der Käufer Ansprüche gegen dich geltend machen kann, steht offensichtlich außer Frage.

Ob er seinen Anspruch allerdings auch tatsächlich durchsetzt, hängt nicht zuletzt davon ab, wie groß das "Schnäppchen war - auf das er nun verzichten soll.

Gut zu wissen:

  • eBay ist nicht Vertragspartner!
  • Der Kaufvertrag ist ausschließlich zwischen dir und dem Käufer zustande gekommen.
  • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Fazit:

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Käufer seine Gewährleistungsrechte zivilrechtlich gegen dich durchsetzt, könnte wesentlich besser beurteilt werden, wenn folgende Fragen klar und deutlich beantwortet sind:

  • Warum kannst du den Kaufvertrag nicht erfüllen?
  • Wie wurde der Artikel verkauft (Auktion oder Sofort-Kauf)?
  • Wie hoch war der Kaufpreis?
  • Wie werden vergleichbare Artikel gehandelt?

Noch Fragen? - Einfach fragen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
HenrikHemmer29 
Beitragsersteller
 14.05.2019, 07:07

Also es war keine Auktion spndern ein Sofort-Kauf! Er hat den Artikel zugeschickt bekommen und aber das Paket nicht angenommen bzw. ist es wieder bei mir angekommen! Dann habe ich den Kauf angebrochen und ihm das Geld zurückgeschickt...

Wie soll ich für Ersatz sorgen können, wenn es den Artikel so nicht mehr gibt?

Ich habe Geld angeboten aber er nkmmt es nicht an!

Der Preis des Artikels war 4.00€ + Versand!

Yetanotherpage  14.05.2019, 07:38
@HenrikHemmer29

Du hast den Artikel doch zurück bekommen.

Bist du Kaufmann oder Verbraucher? Bei ersterem trägst du das Versandrisiko und musst es ihm auf deine Kosten nochmal schicken. Bei letzterem trägt der Käufer das Risiko und du verlangst noch mal Versandkosten.

Bei eBay gilt, erst das Geld dann die Ware.

heurekaforyou  14.05.2019, 14:48
@HenrikHemmer29

Warum kannst du dem Käufer den Artikel nicht einfach erneut zuschicken?

Da die Sendung an dich zurück gegangen ist, sollte das doch kein Problem sein.

Ja... du kannst nicht mal eben so einen Verkauf abbrechen wie es dir gefällt.

HenrikHemmer29 
Beitragsersteller
 13.05.2019, 23:13

Doch der Artikel wurde beschädigt bzw ist leider verloren geganfen

misterExplosiv  13.05.2019, 23:23
@HenrikHemmer29

Das ist rechtlich tatsächlich leider egal. Meistens passiert sowas bei Auktionen und wird dann beim Verkäufer zum Problem.

Würde dazu auf BGB § 433 Abs.1 § 437 (Rechte des Käufer bei Mangel) § 439 (Nacherfüllung) verweisen wollen.

Mit anderen Worten, sofern es für dich nicht unmöglich oder absolut unzumutbar ist einen Ersatz zu beschaffen. Muss du einen solchen Liefern (der Kunde bekommt sein Geld dann natürlich im Gegenzug auch nicht zurück).

Kessie1  13.05.2019, 23:25
@HenrikHemmer29
Ist die Ware mangelhaft und wurde die Gewährleistung nicht (korrekt) ausgeschlossen, kann der Käufer grundsätzlich zwischen zwei Optionen frei wählen:
Warenneulieferung oder
Reparatur

https://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/beschaedigte-artikel-was-tun-bei-defekter-ebay-ware_aid_354186.html

Falls du privat verkauft hast ;-).

So einfach wirst du aus der Sache wohl nicht raus kommen... wobei die Wenigstens die Drohung auch wirklich wahr machen.

AuroraAlpha  13.05.2019, 23:32
@misterExplosiv

Der Verweis auf die 437 ff ist fehlgehend, weil noch gar keine Übergabe stattgefunden hat

HenrikHemmer29 
Beitragsersteller
 14.05.2019, 00:13
@misterExplosiv

Die Hose die gelauft wurde, habe ich sehr billig abgegeben ind sie kosget normalererise 70€

Kessie1  14.05.2019, 07:41
@AuroraAlpha

ich verstehe den FS so, dass er die Ware wieder zurück bekam, weil sie kaputt war:

ich musste aufgrund eines zurückgekommenen Artikels ein Angebot beenden

Vielleicht hat er sich auch nur missverständlich ausgedrückt.

Kessie1  14.05.2019, 07:42
@HenrikHemmer29
habe ich sehr billig abgegeben ind sie kosget normalererise 70€

Kaputt ist kaputt... Einige dich irgendwie mit dem Käufer.

AuroraAlpha  14.05.2019, 07:46
@Kessie1

Ah. Mein Fehler. Ich hatte das zuerst so gelesen, dass zwischen Einstellen des Angebots und Ablauf der Auktion die Sache kaputtgegangen wäre.

Kessie1  14.05.2019, 07:46
@AuroraAlpha

ich musst es auch dreimal lesen :-)

Yetanotherpage  14.05.2019, 07:52
@misterExplosiv

Wenn er Verbraucher ist und die Ware auf dem Versandweg verloren geht, dann kann das dem Verkäufer egal sein. Das Risiko für Untergang und auch Schäden durch Versand (die nicht der Verkäufer durch unzureichende Verpackung zu verschulden hat) trägt der Käufer. Der Verkäufer ist da raus. Er muss allenfalls nachweisen an den Käufer was geschickt zu haben. Und das muss er auch erst bei Gericht, wenn es soweit kommt. Natürlich kann er das auf Bitte schon vorher machen.

Wenn er ein Händler/Kaufmann ist, sieht das wieder anders aus. Da trägt der Verkäufer das Versandrisiko und haftet, sofern der Käufer ein Verbraucher ist. Ist der Käufer auch ein Kaufmann, ist es das gleiche wie oben beim Privatverkauf.

Gibt rechtlich also schon Unterschiede.

Da er als Paket verschickt hat, ist es ja versichert. Den Schaden oder gar den Verlust sollte er dem Lieferunternehmen mitteilen.

Wie auch immer, so wie sich das liest ist es faul und der Vk will wohl eher nicht und sucht ne Ausrede.

„Hat sein Geld wieder“ heißt die Auktion war schon abgeschlossen?

Dann hat er völlig recht !

Du kannst als VK bis max 12 std vor Ende eine Auktion abbrechen, danach musst du an den Höchstbietenden verkaufen

Und warum ist ein zurück gekommener Artikel schuld?

HenrikHemmer29 
Beitragsersteller
 14.05.2019, 07:06

Also es war keine Auktion spndern ein Sofort-Kauf! Er hat den Artikel zugeschickt bekommen und aber das Paket nicht angenommen bzw. ist es wieder bei mir angekommen! Dann habe ich den Kauf angebrochen und ihm das Geld zurückgeschickt...

Wie soll ich für Ersatz sorgen können, wenn es den Artikel so nicht mehr gibt?

Ich habe Geld angeboten aber er nkmmt es nicht an!

Der Preis des Artikels war 4.00€ + Versand!

Kessie1  14.05.2019, 08:04
@HenrikHemmer29

Der Käufer wird nicht klagen für 4,- euro. Aber du solltest dir für die Zukunft sehr genau überlegen, was du in deinem Artikeltext schreibst! Denn rechtlich gesehen, kann der Käufer einen Ersatz fordern! Es ist nicht sein Problem, wenn die Ware kaputt ist. Er wird dich schlecht bewerten und das war es dann... Für 4 Euro geht Niemand vor Gericht :-). Stelle die Kommunikation mit dem Käufer ein und gut ist. Du hast ihm Geld angeboten, mehr geht nicht...

Repwf  14.05.2019, 10:38
@Kessie1

Hast du versichert verschickt ?