Kann ich den Kaufvertrag auflösen falls einer besteht ?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist ein Kaufvertrag, sobald es zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt. Danach sieht es hier für mich aus. Ich würde also schon davon ausgehen, dass Ihr einen Kaufvertrag habt. Die Käuferin ist jetzt in der Pflicht den Kaufvertrag durch Bezahlung der Ware zu erfüllen.

Dein Ansatz ist genau richtig. Setze ihr eine Frist (vielleicht etwas länger als bis Montag) um den Artikel zu bezahlen und danach löst Du den Kaufvertrag einseitig auf und verkaufst den Artikel weiter.

Also, Kaufvertrag ja. Aber solange kein Geld da ist, keine Ware. Soweit ist die Sache klar ...

Setze eine Frist zur Zahlung, wenn die fruchtlos abgelaufen ist, kannst Du vom Vertrag zurückzutreten.

Woher ich das weis? Hast gerade eine Rechtsberatung von einem zugelassenen Anwalt kostenlos bekommen.

SilverAnna 
Beitragsersteller
 03.10.2021, 00:56

Danke

Ja, eigentlich besteht ein Vertrag. Sie will kaufen, Du bist einverstanden und schickst ihr die Zahlungsdaten.

Wenn dann nichts passiert, dann kann (muss) man natürlich nachfragen. Freundliche Anfrage, ob sie noch interessiert ist und dass Du ihr das Shirt noch bis xxx (zu lange würde ich nicht machen, vielleicht drei Tage) freihältst. Wenn sie sich bis dann nicht gemeldet hat, dann gehst Du davon aus, dass sie kein Interesse mehr hat.

Eine Reservierung ist kein Kaufvertrag

SilverAnna 
Beitragsersteller
 01.10.2021, 10:06

Das ist mir klar. Aber ein Kaufvertrag ensteht doch in dem Moment wo sie sagt „Ich will das kaufen“ und ich ihr die Daten gebe

archibaldesel  01.10.2021, 10:10
@SilverAnna

Ja, aber dann muss sie ihren Verpflichtungen nachkommen und zahlen….

SilverAnna 
Beitragsersteller
 01.10.2021, 10:15
@archibaldesel

Ich habe aber weder Adresse noch Geld erhalten.
Nun bitte zur Frage : Darf ich ihr eine Frist setzen und das Shirt dann wieder freigeben?

Eigentlich nicht.

Du kannst den nicht einseitig auflösen.

Aber interessiert eh keinen.

Normal müsstest du sie jetzt auf Zahlung und Abnahme verklagen.

SilverAnna 
Beitragsersteller
 01.10.2021, 09:59

Ja aber wenn sie sich gar nicht mehr meldet dann ist das ja auch doof

Ich dachte mit Frist darf man

NixRRG  01.10.2021, 09:59
@SilverAnna

Nein.

Dürftest du nicht.

SilverAnna 
Beitragsersteller
 01.10.2021, 10:03
@NixRRG

Trotzdem hab ich keine andere Wahl , wenn sie sich nicht meldet.

Hast du vielleicht eine Quelle für deine Behauptung?