Kfz geschenkt bekommen, nun Besitzer gestorben. Wer ist Eigentümer

6 Antworten

Das Problem sollte wohl sein - ohne einen entsprechenden Kauf- oder Schenkungsvertrag kann dieses Fahrzeug recht schnell in der Erbmasse landen. Erheben jetzt einige (recht-mäßige) Erben einen Anspruch, bist Du in der Beweispflicht.

gekicher16  11.10.2014, 23:01

Unfug. Wenn der Brief übergeben wurde gehört das Fahrzeug nicht mehr zur Erbmasse. Wonach sollte der Nachlassverwalter das Fahrzeug denn in die Liste aufnehmen, wenn der neue Besitzer es bereits abgemeldet hat ?

koenigstiger196  04.03.2015, 14:17
@gekicher16

falsch !! der brief hat nichts mit dem eigentumnachweiss zu tun

Also geklaut habe ich keine Unterlagen. Kann ich auch nicht weil ich keinen zutritt habe. Er hatte mir alle unterlagen persönlich übergeben.

Brief allein beweist nicht den Besitz. Diesen irrglaube habe ich bereits im Internet gefunden.

Allerdings hatte ich mal einen fall das ich ein stillgelegtes Auto gekauft hatte wo nur Brief vorhanden war. Als ich den Wagen zulassen wollte, wollte die Zulassungsalte den kleinen Schein haben ODER ein Kaufvertrag.

Habe dann allerdings ein Kaufvertrag gemacht weil der Schein verlohren gegangen ist beim Vorbesitzer.

Du hast das Auto. Also bist du der Besitzer. Und ein Kauf oder eine Schenkung muss bei einem Fahrzeug nicht schriftlich erfolgen.

Was du meinst ist "Eigentümer". Und ja: Du hast den Fahrzeugbrief; das ist der Eigentumsnachweis. Darum hat man ja auch so viel Zores wenn man den Brief verliert.

Erben könnten dir das Fahrzeug allenfalls streitig machen wenn sie dir BEWEISEN können dass du die Dokumente gestohlen hättest.

koenigstiger196  04.03.2015, 14:19

eben nicht !! guckst du unter c4c

hallo

in erster linie gehört das kfz den erben !! sprich erbmasse , eine schenkung müsstest du nachweisen , sonst ist es unterschlagung , rede mit den angehörigen , den mit dem erbschein , und kläre es ab .

gruss

Falls du den Wagen noch nicht auf deinen Namen zugelassen/versichert hast, gehört er glaube ich noch nicht dir. Somit gehört er nun demjenigen, der das Auto vererbt. Mit Glück weiß aber niemand von dem Auto oder es wurde nirgendwo im Testament oder so erwähnt. Bin mir aber auch nicht sicher.