Kfz geschenkt bekommen, nun Besitzer gestorben. Wer ist Eigentümer
Hallo
Habe ein unangenehmes Problem.
Vor fünf Wochen habe ich von einen Bekannten (Opa 85jahre) sein Auto geschenkt bekommen. Nichts besonderes. Er gab mir noch am selbem Tag seine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie alle Werkstattunterlagen und damaligen Kaufvertrag (Händler), Tüv bericht und Schlüssel.
Auto habe ich direkt mitgenommen mit allen Unterlagen.
Leider ist am nächsten Tag mein Bekannter in der Wohnung zusammen gebrochen und kam ins Krankenhaus. Kam sofort ins Künstliche Koma und verstarb leider zwei wochen danach an den folgen.....
Nun mein Problem.
Das KFZ hatte ich vorerst stillgelegt bei der Gemeinde weil er einiges hatte und ich nicht sofort das geld parat hatte für eine neu zulassung.
Besitze jetzt den Zulassung Teil I und Teil II, Tüv bericht und die Abmeldung, Leider aber kein Kaufvertrag oder eine Schenkungsvertrag, wollten das eigentlich die Tage dann gemacht habe, wo es aber nicht mehr zu kam..
Meine Hauptfrage ist die... Bin ich trotzdem Besitzer des KFZ? Kann ich den Wagen trotzdem ohne schlechten gewissen auf mein Name anmelden?
Ich hing sehr an mein Bekannten, er war wie ein Opa für mich... Wir kannten uns durch jahrelange Gartenarbeit und hilfe im Haushalt. Durch sein hohes alter schenkte er mir dann das Fahrzeug weil er sich nicht mehr traute.
grüße
6 Antworten
Das Problem sollte wohl sein - ohne einen entsprechenden Kauf- oder Schenkungsvertrag kann dieses Fahrzeug recht schnell in der Erbmasse landen. Erheben jetzt einige (recht-mäßige) Erben einen Anspruch, bist Du in der Beweispflicht.
falsch !! der brief hat nichts mit dem eigentumnachweiss zu tun
Also geklaut habe ich keine Unterlagen. Kann ich auch nicht weil ich keinen zutritt habe. Er hatte mir alle unterlagen persönlich übergeben.
Brief allein beweist nicht den Besitz. Diesen irrglaube habe ich bereits im Internet gefunden.
Allerdings hatte ich mal einen fall das ich ein stillgelegtes Auto gekauft hatte wo nur Brief vorhanden war. Als ich den Wagen zulassen wollte, wollte die Zulassungsalte den kleinen Schein haben ODER ein Kaufvertrag.
Habe dann allerdings ein Kaufvertrag gemacht weil der Schein verlohren gegangen ist beim Vorbesitzer.
Du hast das Auto. Also bist du der Besitzer. Und ein Kauf oder eine Schenkung muss bei einem Fahrzeug nicht schriftlich erfolgen.
Was du meinst ist "Eigentümer". Und ja: Du hast den Fahrzeugbrief; das ist der Eigentumsnachweis. Darum hat man ja auch so viel Zores wenn man den Brief verliert.
Erben könnten dir das Fahrzeug allenfalls streitig machen wenn sie dir BEWEISEN können dass du die Dokumente gestohlen hättest.
eben nicht !! guckst du unter c4c
hallo
in erster linie gehört das kfz den erben !! sprich erbmasse , eine schenkung müsstest du nachweisen , sonst ist es unterschlagung , rede mit den angehörigen , den mit dem erbschein , und kläre es ab .
gruss
Falls du den Wagen noch nicht auf deinen Namen zugelassen/versichert hast, gehört er glaube ich noch nicht dir. Somit gehört er nun demjenigen, der das Auto vererbt. Mit Glück weiß aber niemand von dem Auto oder es wurde nirgendwo im Testament oder so erwähnt. Bin mir aber auch nicht sicher.
Unfug. Wenn der Brief übergeben wurde gehört das Fahrzeug nicht mehr zur Erbmasse. Wonach sollte der Nachlassverwalter das Fahrzeug denn in die Liste aufnehmen, wenn der neue Besitzer es bereits abgemeldet hat ?