Muss ein Auto der KfZ-Zulassungsstelle vorgeführt werden oder reichen die Papiere?!
Hallo,
ich will meinen Gebrauchtwagen in Brandenburg anmelden - das Auto befindet sich aber in Hannover und bekommt neuen TÜV.
Muss ich das Auto der KfZ-Zulassungsstelle vorführen oder kann ich das anhand der Papiere zulassen, da ich nicht extra das Auto nach Brandenburg fahren will?!
Kurz: will die Zulassungsstelle mein Auto sehen oder reichen die Papiere aus?
danke
7 Antworten
Das Auto muss nicht vorgeführt werden.
Du schreibst aber, dass es neuen TÜV bekommt. Wenn der TÜV mittlerweile abgelaufen ist, kannst du es auch noch nicht zulassen
Dann ist das kein Problem, die Papiere reichen
Nen du brauchst nur den Tüv Bericht, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, Ausweis und Bankverbindung
Und natürlich die Versicherungsnummer,
Vorführen musst du es nicht. Du brauchst nur alle Papiere inkl. den letzten HU-Bericht und das Auto muss noch eine gültige HU haben. Neu seit 01.04.2015 !
Bist Du Dir sicher? Ein "TÜV-Beleg" für Fahrzeuge über 3 Jahre wurde schon immer abverlangt. Dies ist doch nicht neu. Es wurde doch die Plakette von denen angetackert, oder?
Das mit dem HU-Bericht wurde bisher unterschiedlich von den Zulassungsstellen gefordert. Dies git jetzt sogar für Kurzzeitkennzeichen. Ohne gültige HU des Fahrzeuges keine KZK,
Die wollen Dein Auto nicht sehen. Die brauchen nur die Nummer, die Du Dir von Deiner Versicherung geben lassen musst. Dann natürlich noch Deinen Ausweis und Deine Bankverbindung.
...seit wann? Bei mir haben die auch die Fahrzeugpapiere und den "TÜV-Beleg" haben wollen. war das denn falsch, weil gar nicht notwendig?
Fahrzeugpapiere sollten doch selbstverständlich sein, daher habe ich das nicht extra erwähnt.
Die Papiere reichen völlig aus,die schauen nicht auf das Auto.
erst der TÜV - dann die Anmeldung