Katze einschläfern lassen ohne Rücksprache - rechtens?

9 Antworten

Was zum Teufel... 

Wieso hat sie die Katze einschläfern lassen!??? War sie denn krank?? Nur weil sie alt ist, muss man sie doch nicht einschläfern lassen! Menschen tötet man ja auch nicht, wenn sie alt sind, sondern kümmert sich um sie! Ich sehe da keinen Unterschied zu einer alten Katze!

Und das eine fremde Frau einfach deine Katze einschläfern lässt, geht gar nicht! Ich würde die Frau sofort Anzeigen! Auserdem würde ich auch versuchen gegen den Tierarzt vor zu gehen. Katzen va. wenn sie Freigänger sind, sollten doch gechipt sein. Dann hätte der TA eigentlich sehen müssen, dass die Katze nicht der Frau gehört. Und somit hat er absolut rechtswidrig gehandelt.

"Tierschutz" ist was ? EIn doofer Verein der gar nicht zu melden hat und daher nix kosten kann.

Wenn jemand ein Fundtier, oder ein verletztes Tier findet das krank ist oder dessen Leiden erlöst werden sollten,  dann muss er es behandeln. Und nur dann schläfert der Tierarzt es ein. Der Eigentümer hat dann die Kosten zu tragen.

Der Tierarzt wird kaum zugeben das er das Tier aus Langeweile eingeschläfert hat. Eher das IHR es zu lange geqüält habt und das überfällig war.

Ich würde einfach erklären das es gar nicht eure Katze war, sondern das eure Katze bereits vor zwei Wochen verstorben ist. Dann bleibt die Nachbarin auf den Kosten sitzen.

War die Katze geschippt? Dann wäre es einwandfrei zu beweisen gewesen, dass es sich NICHT um einen Streuner gehandelt hat. Damit hätte der Tierarzt nicht einfach so ohne Anruf bei euch eingeschläfert. Außer natürlich, die Katze wäre schwer verletzt und sowieso schon in den letzten Atemzügen bei ihm angekommen...

 

Hallo,

grundsätzlich kann es gar nicht sein, dass der Tierschutz anrückt um etwas zu begutachten. Dafür ist der gar nicht zuständig und eine rechtliche Handhabe dazu hat er auch nicht.

Nur das Veterinäramt kann so etwas veranlassen!

Und natürlich darf niemand einfach ein ihm nicht gehörendes Tier einschläfern lassen. Statt die Kosten zu zahlen, könntest du demjenigen eine Schadenersatzklage an den Hals hängen ....

Langer Text, kurze Antwort:

1. Nein. Rein rechtlich handelt es sich dabei um eine Sachbeschädigung und Ihr könnt im Gegenzug Schadenersatz verlangen.

2. Nein - wer die Musik bestellt, bezahlt Sie auch.

3. Nein, siehe 2.