Versicherungsfall, wer kennt sich da aus?

9 Antworten

Mit der Tochter hast du nichts zu tun. Mit der Versicherung der Dame auch nicht.

Warum schickst du der Dame nicht die Rechnung mit der Bitte um Begleichung. Ob sie das ihrer Versicherung meldet, kann dir egal sein. Da brauchst du erstmal keine Klage einzureichen und eine Anzeige bei der Polizei würde aus welchem Grund erfolgen können?

Ausserdem betrifft eine Anzeige immer den strafrechtlichen Aspekt. Inwiefern wäre dir geholfen, wenn der verfolgt würde?

dermann2013 
Beitragsersteller
 17.06.2017, 23:27

Ich bedanke mich für Ihre Antwort. Da die Dame alt und Krank ist, wollte ich sie zuerst damit nicht belasten. Die Tochter, hat sich bereit erklärt, das selber mit der Versicherung für ihre Mutter zu klären. Aber irgendwann ist auch gut mit der Gutmütigkeit. 

ronnyarmin  17.06.2017, 23:32
@dermann2013

Da du mit der Tochter nicht weiterkommst, musst du dich leider direkt an die Dame wenden. Diese Belastung hat dann die Tochter zu verantworten.

Hallo Dermann2013,

auch ich leite ein Taxiunternehmen mit über 40 Fahrzeugen.

Deshalb kenne ich dein Problem all zu gut.

Wir waren auch schon bei vielen Fahrzeugverunreinigung vor Gericht und mussten dabei lernen, dass die Rechtsprechung hier große Unterschiede bezüglich der Haftung macht.

Wenn zum Beispiel eine Person zu viel Alkohol zu sich genommen hat und deshalb im Fahrzeug erbrechen musste, dann musste der Verursacher auch für den Schaden aufkommen. D.h. Reinigungskosten, Unkostenpauschale und Nutzungsausfallschaden.

Anderst sieht es aber aus, wenn die Fahrzeugverschmutzung krankheitsbedingt ausgelöst wurde (zum Beispiel Erbrechen nach einer Chemobehandlung), dann bleibst du auf den Kosten sitzen da der Fahrgast hier nicht haftet. Ihm fehlt in diesem Falle das willengesteuerte Handeln, was für eine Haftung nach § 823 BGB von Nöten ist.

In dem Fall deiner älteren Dame würde ich es deshalb nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.

Ich persönlich würde ihr die Rechnung über die Fahrzeugreinigung nebst Nutzungsausfallschaden zukommen lassen. Vielleicht bezahlt sie aus Charme und du hast Glück.

Sollte sie nicht bezahlen, würde ich es ruhen lassen. Das Risiko bezüglich der Kosten vor Gericht zu verlieren wäre hier für mich zu groß.

Auch die Berechnung des Nutzungsausfallschaden ist nicht so einfach, da vom Umsatz der letzten drei Monate die ersparten variablen Kosten abgezogen werden. Wenn das Fahrzeug mit einem vollzeitbeschäftigten Fahrer besetzt war, kannst du auch die Personalkosten geltend machen, sofern du ihm den Lohn während der Reinigung weiter bezahlt hast. Wenn es sich aber bei dem Fahrer um einen Minijobber oder jemanden in der Gleitzone handelt müssen die Personalkosten abgezogen werden. Hier empfehle ich dir, dass du dies vorab mit deinem Steuerberater besprichst, da er dir ein entsprechendes Testat über den Nutzungsausfallschaden pro Tag ausstellen muss.

Ich hoffe dir etwas weitergeholfen zu haben und wünsche dir weiterhin gute Geschäfte.

dermann2013 
Beitragsersteller
 19.06.2017, 23:15

Hallo McRoad, ich bedanke mich für Ihre lange und ausführliche Antwort. Ich habe das Problem, dass ich nur ein Einwagenunternehmer bin und das Geschäft nur mit Mühe betreibe. 

Ich kann mir quasi es nicht leisten, dass mein Fahrzeug stehen bleibt, da ich ansonsten meine Kosten nicht decken kann. Wie Sie bereits sagten, könnte es der Dame, das willen gesteuerte Handeln gefehlt haben.

 Jedoch finde ich das die Dame verpflichtet war, nach Erkenntnis der Lage, sofort dem Fahrer oder mir Mitzuteilen. 

Dadurch könnte noch ein größerer Schaden verhindert werden. 

Ich habe so gut, wie möglich, versucht das Anliegen mit der Dame höfflichst zu klären. 

Jedoch macht die Tochter der Dame alles viel zu kompliziert für mich. Auch heute hat die Tochter angerufen und redet dermaßen Unhöflich mit ihren Mitmenschen, dass mir die Worte fehlen. 

Zu dem sind mir auch Anfahrt,Telefon und Portokosten entstanden (Aufwendung). 

Die ich auch gern in Rechnung stellen möchte. 

Wäre das sinnvoll, sich doch einen Rechtsanwalt einzuschalten, oder stehen die Erfolgschancen sehr gering? Bleibe ich dann auf meine Kosten sitzen? 

auch den ausfall hat sie verursacht alles rechtens.

wenn alles nichts hilft ist der letzte schritt eine zivil klage und dann würde ich ins ganze gehen und den ausfall in voller berechtigter höhe ansetzen.

dermann2013 
Beitragsersteller
 17.06.2017, 23:21

Hallo Kiboman, vielen Dank, für Ihre Antwort. Wissen Sie vielleicht, In wie fern, ich den Ausfall in Höhe setzten sollte?

Kiboman  18.06.2017, 00:31
@dermann2013

nach dem durchschnittlichem umsatz, es gibt doch sicher bücher und lassen Abschlüsse je Fahrzeug.

davon den durchschnitt aller Fahrzeuge mit ausfall zeit multiplizieren.

nicht ganz sicher aber: konnte der fahrer nicht mehr weiter arbeiten und wurde trotzdem bezahlt, gleich mit auf die rechnung.

du kannst alle kosten die durch diesen unfall verursacht wurden abrechnen.

aber wenn es zivil rechtlich wird eine anwalt konsolidieren, der wird auch bezahlt werden.

Ich würde mich da mit der Tochter überhaupt auf kein Gespräch lassen, denn die Tochter diesem Fall nichts zu tun.

Adressiere deine Rechnung an die Schadensverursacherin und bitte sie um Begleichung der Rechnung. Vielleicht legst du noch ein Begleitschreiben bei in dem du das Vorkommnis aufgrund gesundheitlicher Probleme verstehst, aber auch ihrerseits dafür Verständnis verlangst, dass due das Fahrzeug reinigen lassen musst, weil sonst keine Fahrgästen befördert werden können.

Da sollte eigentlich helfen, um an dein Geld zu kommen.

Bei diesem Betrag würde ich keinen Anwalt einschalten. Da kostet schon die Beratung mehr, als die ganze Sache wert ist. Wenn das dann noch zur Klage käme mit nicht kalkulierbarem Ausgang der Klage, bist du ganz schnell an über 1000.--€ an Kosten die du am Ende selber bezahlen musst.

Das war eine Sachbeschädigung und das kannst du bei der Polizei auch zur Anzeige bringen. Fordere die Dame schriftlich auf die Rechnung bis zum Datum X zu bgleichen, da du ansonsten straf- und zivilrechtlich gegen sie vorgehen würdest.

SaVer79  17.06.2017, 23:16

Sachbeschädigung scheidet aus, da die Dame ja wohl nicht vorsätzlich gehandelt hat

dermann2013 
Beitragsersteller
 17.06.2017, 23:13

Ich bedanke mich für Ihre Antwort! Ich wollte ehrlich gesagt, nicht das es dazu kommt. Aber eine andere Lösung finde ich nicht. Schade, dass es dazu kommen musste.