Kann ein Nachbar die aufwändige Dachreparatur erzwingen?
Folgende Fakten: Eine Seite unseres Hauses hat auf einer Seite Traufrecht und ca. 60 cm Fläche auf des Nachbarn Hof, die uns gehört. Ich hab letztes Jahr von meiner Mutter diesen Teil des Hauses geerbt und bin ziemlich verzweifelt, weil seitdem nur Unkosten auf uns zukommen. Die Regenrinne auf der Traufseite ist defekt, hängt durch und bei starken Regengüssen überflutet das Wasser laut Nachbar stark den Hof. Seit einiger Zeit musste ich auch beobachten, dass unsere Wand von innen durchnässt ist. Merkwürdigerweise war nie etwas bevor das Haus verkauft wurde. Wir werden in den nächsten Tagen die Situation klären. Ich will auch keinen Stress. Nun ist es leider so, dass laut Dachdecker der gesamte Dachstuhl auf der Seite erneuert werden muss, ehe die Rinne repariert werden kann. Aber das ist so teuer, wir können das nicht finanzieren. Kann unser Nachbar uns trotzdem dazu zwingen? Dann stünde auch unsere Wohnung auf dem Spiel, für die Darlehen abgetragen werden. Und ist es so, dass die (damals teure) Eternit-Verkleidung der Wand, die ja uns gehört, in keiner Weise vom Nachbarn verändert werden darf? Bitte nur ernstgemeinte Antworten, vielen Dank!
3 Antworten
Durch das Traufrecht habt Ihr zwar das Recht, das normale Regenwasser auf das benachbarte Grundstück zu lenken. Der Nachbar darf dadurch aber nicht übermässig geschädigt werden. Und das ist durch die defekte Regenrinne nun der Fall. Dein Nachbar hat also das Recht, die Reparatur zu verlangen.
Das Ganze muss unbedingt repariert werden. Schon deshalb, weil die Wand durchnässt ist und anscheinend der Dachstuhl auch nicht mehr ganz in Ordnung ist. Sonst wirst Du in Zukunft kein Vergnügen mehr an Deinem Haus haben.
Ihr habt zwar schon Rat von einem Dachdecker eingeholt, an Deiner Stelle würde ich aber noch einen vereidigten Sachverständigen zu Rate ziehen. So kannst Du wenigstens sicher sein, dass Dich dieser Dachdecker nicht ausnehmen will und viel zu viel für seine Arbeit verlangt. Der freut sich bestimmt schon über einen grossen Auftrag. Eine zweite Meinung einzuholen, bei dem Schaden, dass solltest Du wirklich machen!
Wenn die Ethernit-Verkleidung entfernt werden muss, kommen noch einmal grössere Kosten auf Dich zu, weil Ethernit in der Zwischenzeit als Krebs-verursachend eingestuft wurde und nur noch als Sondermüll behandelt und abtransportiert werden darf. Natürlich darf da Dein Nachbar nicht ohne Deine Einwilligung ran und etwas verändern.
Danke für die Antwort, die hilft schon weiter. Wir sind vor ca einer Woche beim Nachbarn gewesen. Die Rinne ist gar nicht defekt, sondern hängt minimal an einer Lötnaht durch, sodass nach Aussage der Nachbarin nur bei Starkregen "etwas" über die Rinne hinwegschießt. Allerdings liegt die Durchnässung der Wand eher an der zu kleine bemessenen Regenrinne des Nachbardaches (über deren Tor), die an unser Haus anschließt. Große Stellen der Eternit-Wand sind in dem Bereich schon algengrün. Und unser "Rinnenknick" liegt drei Meter weiter weg. Ich hab sie darauf hingewiesen und hoffe, die korrigieren das. Zum Dach : da werden wir wohl neue Lattung aufbringen und neue Onduline legen lassen. Was anderes ist finanziell einfach nicht möglich.
Aber damit wäre ja schon erst Mal Zeit gewonnen. Wir haben auch noch einen guten Bekannten, der Dachdecker ist und werden den mal fragen.
Der Nachbar hat eine Anspruch darauf, dass die Störung, die von Ihrem Grundstück ausgeht, beseitigt wird. Erledigen Sie das nicht, dann kann er diesen Anspruch im Wege der Ersatzvornahme auf Ihre Kosten vornehmen lassen. Diesen Anspruch wird er, soweit Ihr Eigentum davon betroffen ist, natürlich auf dem Rechtswege einklagen müssen. Die Kosten für die Durchführung der Maßnahme wie auch die der Rechtsverfolgung gehen zur Ihren Lasten, wenn das Gericht in der Sache entsprechend entscheidet, was nach Schilderung der Sachlage der Fall sein dürfte.
Danke für die Antwort. Nach Besichtigung des Nachbargrundstücks hat sich ergeben, dass gar keine so große Störung seitens unserer Regenrinne vorliegt. Also garantiert kein Grund für einen Anwalt oder eine Gerichtsverhandlung. Und wir haben gleich gesagt, dass wir es daher erst mal so lassen, aber die defekten Eternitplatten in der Wand reparieren werden. Die sind aber nur optisch ein Problem. Die wussten gar nicht, dass wir Traufrecht haben und die Wand in unsere Verantwortung fällt, was die Verkleidung angeht. Dumm ist nur, dass wir damals vor dem Verkauf keine Grundstücksbegehung gemacht haben, um die Schäden an der Wand festzuhalten. Jetzt kann ich nämlich nicht beweisen, wer sie verursacht hat.
Was die Wasserschäden angeht, die gehen zulasten unseres Hauses und ursächlich auf die zu gering bemessene Rinne am Dach unseres Nachbarn zurück. Ich hab das gesagt, aber was jetzt noch kommt, bleibt im Einzelnen abzusprechen. Es ist selbst für einen Laien offensichtlich (der ich bautechnisch nicht bin), dass Regenwasser an die Wand genau im Bereich der Nässe abläuft, weil da schon Algenbewuchs sichtbar ist. Siehe in meinem Kommentar weiter oben.
Was die rechtichen Dinge angeht da weiss ich nicht Bescheid, aberhol dir mal ne zweite Meinung über die Rinne ein. Da muss es doch übergangsweise bis ihr evtl. grössere Reparaturen machen lassen könnt ne Möglichkeit geben dei Dachrinne zu reparieren. Ist dann zwar keine perfekte Lösung aber verschafft dir Zeit.