Kapitaleinlage für Tochterfirma bei übergeordneter Holding?
Ich habe (schon im HR eingetragen) eine Holding UG mit einer Einlage von 1.000 gegrünet. Dort bin ich GF und Gesellschafter (allein).
Dann habe ich gerade eine Tochter GmbH gegründet mit Stammkapital 12.500. Hier logischerweise auch ich GF aber die Holding Gesellschafter.
Wie bekomme ich jetzt jedoch die 12.500 "sauber" in die Firma? Die darf ich als GF doch gar nicht selbst einzahlen oder doch?
Müsste ich diese nicht erst in die Holding einzahlen und dann "rüber" überweisen?
1 Antwort
Seltsame Konstruktion, eine 1.000,- Euro UG als Holding für eine GmbH nutzen zu wollen. Ich weis, nicht, wer Dir zu der Konstruktion geraten hat, aber man sollte ihn mit Katzensch.... erschießen.
Du hast nur zwei Möglichkeiten:
1. das Stammkapital Deiner Holding UG zu erhöhen und das Geld einzuzahlen, oder alternativ
2. Deiner Holding UG ein Darlehen zu geben, damit die es ihrer Tochter GmbH als Stammkapital geben kann.
Du hättest früher fragen sollen.
Es hätte auch die Chance gegeben (wenn es schon UG sein soll), eine UG & Co. KG zu gründen, mit Dir als 12.500,- Euro Kommanditist udn die UD& Co. wäre dann die Konezernmuttergeworden.
Es hat schon seinen Grund, dass die KfW das Gründercoaching so hoch subventioniert (bis zu 75 %).
Wieso seltsam? Ganz im Gegenteil, hat das sogar einen sehr großen Sinn, die Konstruktion gleich von Anfang an schon eingerichtet zu haben.
Die GmbH ist aktuell wichtig, aber die Struktur soll schon da sein (da später unnötig aufwendig und teuer), da hier noch 3 weitere GmbH dazu kommen.
Aber danke für die Hinweise, das hatte ich mir so schon fast gedacht. Dann mach ich mich gleich mal auf zur Bank.