Kann ich Discobesuche von der Steuer absetzen?

4 Antworten

Nein, da es ja nicht zu deinem Erwerb dient, es ist ja eine Freizeitbeschäftigung.

Ich kann ja meinen Wein den ich abends trinke und meine Zeitung die ich dabei lese auch nicht steuerlich geltend machen mit der Begründung dass es mir nach einem harten Arbeitstag zur Entspannung dient.

Moneyrichkid 
Beitragsersteller
 17.09.2017, 22:14

Und wenn wir den Abschluss eines mehr oder weniger wichtigen Projektes dadurch feiern?

raloo  17.09.2017, 22:17
@Moneyrichkid

Was hat das denn mit deinem Erwerb zu tun? Das ist doch Freizeit, bzw du wirst es keinem Sachbearbeiter glaubhaft darstellen können dass dies eine ähnliche Bedeutung wie zB ein Geschäftsessen hat.

Nein, denn es wäre allenfalls als Bewirtungsbeleg absetzbar, dazu bedarf es aber detaillierter Angaben.

Slothd3mon  17.09.2017, 22:13

Da gibt es nix zum ab setzen

Slothd3mon  17.09.2017, 22:16

Naja als Mädels einladen geht zu weit. Das kann man schlexht absetzen.

Moneyrichkid 
Beitragsersteller
 17.09.2017, 22:11

Den hab ich, was soll ich nun draufschreiben?

stern311  17.09.2017, 22:13
@Moneyrichkid

na, anlass der bewirtung und den betrieblichen grund. , wenn es tatsächlich betrieblich veranlasst war. alle weiteren details sagt dir dein steuerberater.

Esskah  17.09.2017, 22:19
@Moneyrichkid

Ort der Bewirtung: Erforderlich ist eine genaue Angabe. Um
Ärger zu vermeiden, sollte der Name des Restaurants maschinell auf die Rechnung gedruckt werden, gestempelte Adressen werden oft nicht akzeptiert

Tag der Bewirtung: Das Datum der Bewirtung sollte ebenfalls
Bestandteil der ausgedruckten Rechnung sein und nicht nachträglich aufgedruckt oder per Hand eingefügt werden

Anlass der Bewirtung: Der Anlass der Bewirtung muss konkret
auf der Rechnung angegeben werden. Je höher der Rechnungsbetrag, umso genauer sollten Sie sich fassen, damit das Finanzamt die Kosten nicht mit der Begründung streicht, es fehle der betriebliche Anlass der Bewirtung

Höhe der Bewirtungskosten: Jedes Gericht und jedes Getränk
muss auf dem Bewirtungsbeleg einzeln aufgeführt sein. Bei Rechnungen ab 150 Euro müssen zudem die Umsatzsteuersätze angegeben und die konkreten Summen berechnet sein und das Restaurant muss seine Steuernummer oder
Umsatzsteueridentifikationsnummer auf der Rechnung ausweisen.

Unterschrift: Der Bewirtungsbeleg muss vom Bewirtenden
unterschrieben werden.

Viel Spaß dabei!

NEIN. 

Das geht nicht.

Siehe. Einkommensdurchführungsverordnung 2016

You made my day! :D