Bekommt man für Probearbeiten Geld ausbezahlt?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Entgegen anderer Antworten ist Probearbeiten nicht zwangsläufig unentgeltlich. Zumindest, wenn es sich um wirkliches Arbeiten geht. Und Arbeiten heißt Anwesenheitspflicht und Weisungsgebundenheit ("Jetzt machst du mal dies und jenes.")

Ein Schnupperarbeiten ohne Bezahlung würde so aussehen, dass du wirklich lediglich mal reinschaust, ohne wirklich zu arbeiten. Und dass du jederzeit sagen könntest: "Danke für die Info, ich gehe dann mal."

Bei nur drei Stunden würde ich eher mal davon ausgehen, dass es sich noch nicht um ein wirkliches Arbeiten geht. Es liegt bei dir, ob du deswegen einen Aufstand machst und dir vielleicht eine Chance verbaust. Andererseits ist es kein Fehler, schon zu Beginn aufzupassen, dass man nicht ausgenommen wird.

Yannick1998 
Beitragsersteller
 18.06.2016, 21:17

Okay vielen Dank :) wenn sie mich danach nehmen wäre es okay , aber wenn sie halt danach sagen ne sie nehmen mich nicht , dann will ich halt 3h nicht für umsonst arbeiten

Messkreisfehler  19.06.2016, 08:38
@Yannick1998

Bezahlst Du dann auch derjenige der sich die Zeit nehmen musste um dir dir das Vorstellungsgespräch zu führen und die Zeit die dir die anderen MItarbeiter die Arbeiten erklären? Warum sollen die es einsehen das zu bezahlen wenn Du dann für den Job nicht geeignet sein solltest!?!

PeterSchu  19.06.2016, 20:01
@Messkreisfehler

Probearbeiten und Vorstellungsgespräch sind zwei unterschiedliche Dinge. Und die Vorstellung, dass ein Bewerber das Personal des Betriebs für das Vorstellungsgespräch bezahlen soll, ist schon recht ungewöhnlich.

Yannick1998 
Beitragsersteller
 18.06.2016, 20:42

Okay vielen Dank :) es handelt sich um ein 450€ Job also wird jeden Schicht nur 3-4 Stunden gehen also sind die 3 Stunden schon so wie eine ganze Schicht

Guten Abend,



Arbeitsrechtlich gesehen ist ein ordnungsgemäß vereinbarter Probearbeitstag noch kein Probearbeitsverhältnis.

Wenn von beiden Seiten keine feste Vergütung vereinbart wird, ist die übliche Vergütung zu bezahlen. Ich entnehme ihrer Schilderung, dass bisher nur im Falle eines Vertrages der Stundenlohn besprochen wurde. In diesem Fall hätten Sie Anspruch auf die übliche Vergütung die bezahlt wird. Ob die in diesem Fall auch bei 9 Euro liegt, vermag ich ohne nähere Kenntnis nicht zu beurteilen.

Bitte beachten Sie aber:

Unter Umständen kann es sogar sein, dass ein Arbeitsverhältnis entsteht. Hier liegt die Beweislast beim Arbeitgeber.

Wenn dies der Fall ist, endet die Beschäftigung erst nach Ausspruch einer schriftlichen Kündigung und unter Beachtung und Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist von zwei Wochen. 

Für diesen Fall müssen Sie ihre Arbeitskraft weiter anstatt nur die Probestunden oder den Probetag angeboten haben. Hierzu langt es in der Regel, wenn Sie weiterhin am Arbeitsplatz erscheinen. Sie müssen glaubhaft ihre Bereitschaft zur weiteren Arbeit nachweislich erbringen, am besten schriftlich.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

KaterKarlo2016





Yannick1998 
Beitragsersteller
 18.06.2016, 22:56

Okay vielen Dank für die ausführliche hilfreiche Antwort:)

Probearbeiten ist Teil der Bewerbung, ebenso wie ein Bewerbungsgespräch.

Dafür bekommt und verlangt man kein Geld, es sei denn es sind 2 Wochen oder so.

Yannick1998 
Beitragsersteller
 18.06.2016, 20:35

Okay vielen Dank

soprahin  17.10.2016, 20:14
@Yannick1998

Vollkommener Quatsch. Wenn keine Ahnung, besser nichts schreiben! Probearbeiten, wenn mitgearbeitet wurde, muß normalerweise bezahlt werden!

Theoretisch muss Probearbeiten auch bezahlt werden. Praktisch passiert das... seltenst.

Yannick1998 
Beitragsersteller
 18.06.2016, 21:12

Okay vielen Dank:)

Wenn Du schon so viele Details besprochen hast, warum hast Du denn nicht gleich gefragt, ob Du Geld bekommst?  Ein Anrecht auf eine Bezahlung für das Probearbeiten hast Du nicht. Wenn der Arbeitgeber es macht, ist das ein Entgegenkommen seinerseits.  

Yannick1998 
Beitragsersteller
 18.06.2016, 20:34

Okay vielen Dank :) hab des leider nicht gefragt