Immobilien Katalog Abo bei Zwangsversteigerungen?
Ich habe auf immobilienscout24 eine Immobilie zur Zwangsversteigerung gefunden, die mich interessiert und habe den Anbieter (AZ Agentur für Zwangsversteigerungen-brd ) telefonisch kontaktiert.
Da wurde mir allerdings gesagt, man könne mir am Telefon keine weiteren Auskünfte oder Besichtigungstermine mitteilen und ich müsse ein Imoobilien Katalog Abo von 12 Monats Ausgaben für je 19,90 im Monat abschließen, müsste alle 12 Monate diesen Katalog bezahlen und könnte nur von den restlichen Katalogen absehen, sobald ich eine Immobilie ersteigere.
Das kommt mir alles nicht ganz Kosha vor. Ist das wirklich normal, bei Zwangsversteigerungen Katalogabos abzuschließen, obwohl mich nur diese eine Immobilie interessiert? Hat jemand schon Erfahrungen mit dem Unternehmen http://zwangsversteigerungen-brd.de ? Oder gibt es eine anderen Weg an mehr Informationen zu kommen, ohne Umwelt- und Portmonee belastende Kataloge?
5 Antworten
Meines Wissens kann man bei Gericht Einsicht in die Unterlagen bekommen.
Guckst du hier:
https://www.zvg.com/start.prg?ttps://www.zvg.com/zwangsversteigerung/index.html
oder hier:
https://versteigerungspool.de/amtsgerichte/
Amtsgerichte sind verpflichtet jedem Einsicht in bestimmte Unterlagen zu gewähren (§ 42 ZVG). Wissen aber nicht alle.
Ja, in der Regel bekommst Du die Informationen auch über die entsprechenden Gerichte
Am einfachsten ist es über die Seite https://justiz.de/index.php
Dort findest Du alle notwendigen Infos und Termine.
Der von Dir benannte Anbieter ist im Grunde nichts anderes, als ein Makler, der Dir die Arbeit abnimmt.
als ein Makler, der Dir die Arbeit abnimmt.
"Arbeit abnehmen" klingt gut .
In Wirklichkeit will der Geld für Informationen haben, die ohnehin kostenfrei jedermann zur Verfügung stehen!haben!
bei uns stehen solche Immobilien immer im Amtsblatt und das ist kostenlos!
Vergessen Sie den ganzen Quatsch, den da diese dubiosen Versteigerungsanbieter im Internet auf den einschlägigen Immobilienportalen abziehen!
Sie erhalten alle Infos aus erster Hand auf den ZV-Portalen der jeweiligen Landesjustizbehörde.
Dort finden Sie nicht nur Gutachten und Bilder, sonden auch den Kontakt zur betreibenden Gläubigerin mit der Sie sich im Vorfeld in Verbindung setzen können, sofern Sie das möchten.
Manchmal könnte das noch was im Vorgfeld der Versteigerung "gehen"!?!
- Schließlich wissen Banken um die Risiken der 5/7-zehntelgrenzen in solchen Verfahren!
"Last not least" ersparen Sie sich vollkommen unnütze Gebühren oder Provisonszahlungen an solche "Trittbrettfahrer" im Zwangsversteigerungswesen.
Das Geld setzen Sie sehr gut bei der Formulierung Ihres beabsichtigten Meistgebotes ein.